Ex-Vorständin bekannte sich vor Gericht nicht schuldig © APA - Austria Presse Agentur

Eine ehemalige Vorständin der Commerzialbank Mattersburg ist am Freitag in Eisenstadt vor Gericht gestanden, weil die Bank über mehrere Jahre die Kosten für die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg übernommen haben soll. Vorgeworfen wurde der Pensionistin Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Sie bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf der Vorständin vor, die Weihnachtsfeiern bezahlt zu haben, um die Polizeiinspektionen in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Die Vorständin wies das zurück. Mit den Feiern von zwei der drei Dienststellen habe sie nichts zu tun gehabt, bei der dritten sei sie zwar involviert gewesen, habe das aber nicht als Vorteilszuwendung zur Beeinflussung verstanden.

Ex-Vorständin sah Kostenübernahme als Marketing

Ein Beamter habe sie jedes Jahr am Sportplatz von Ex-Bankchef Martin Puchers SV Mattersburg darauf angesprochen, ob die Bank die Kosten für die Feier wieder übernehme. Sie habe diese Anfrage an Pucher weitergeleitet, der die Zahlung genehmigt habe, und den Polizisten dann darüber informiert. Dieser habe die Rechnung nach der Weihnachtsfeier in die Bank gebracht und das Geld erhalten. Sie habe Zahlungsbelege unterschrieben. Die Beträge für diese Polizeiinspektion lagen laut WKStA bei rund 500 Euro pro Jahr, bei den anderen beiden zwischen 2.000 und 2.400 sowie zwischen 1.840 und 2.700 Euro.

Entschieden habe immer Pucher. Sie habe sich die Übernahme der Kosten für die Feiern als Werbemaßnahme und Marketing erklärt. "Wir haben in unserem Einzugsgebiet sämtliche Vereine und Organisationen unterstützt, bei Veranstaltungen und bei Anschaffungen", hielt die Vorständin fest, bei der es sich nicht um die im laufenden größeren Verfahren beschuldigte Franziska Klikovits handelt.

Diversion für Polizisten, Pucher nicht angeklagt

Auf die Frage, ob als Gegenleistung etwa Fehlalarme in der Bank nicht verrechnet wurden, meinte die Angeklagte, diese seien immer bezahlt worden. Hinsichtlich der Compliance-Richtlinien in der Bank hielt sie fest, dass Geschenke im Wert von bis zu 100 Euro pro Person erlaubt gewesen seien. Die Kosten für die Polizeifeiern seien pro Kopf gerechnet weit unter 100 Euro gelegen.

Dass die Vorständin in dem Teilaspekt der Causa Commerzialbank alleine vor Gericht steht, liegt unter anderem daran, dass vier Polizisten eine Diversion erhalten haben. Pucher selbst ist laut WKStA nicht angeklagt, weil er im gesamten Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt sowie in weiteren Punkten angeklagt sei, weswegen keine wesentliche Strafe wegen dieses Delikts zu erwarten sei.