Die Regulierungsbehörde arbeitete die Tarifreform aus © APA - Austria Presse Agentur
Die E-Control hat am Montag die neue Grundsatzverordnung für die Stromnetztarife erlassen, die ab 1. Jänner 2027 gelten sollen. Spätestens ab Mitte 2028 müssen alle Netzbetreiber auf das neue Tarifsystem umstellen. Die für Haushalte und kleine Gewerbekunden wichtigste Änderung betrifft die Einführung eines Leistungspreises, der es teurer macht, große Stromverbraucher wie E-Autos mit voller Leistung zu laden. Die Netzausbaukosten sollen so um 300 Mio. Euro jährlich sinken.
Für Haushalte ohne große Stromverbraucher wie Wärmepumpe oder Elektroauto ändert sich wenig. Sie profitieren aber indirekt, weil sie die Leistungsspitzen der anderen nicht mehr mitzahlen müssen, erklärte E-Control-Vorstand Michael Strebl in einer Pressekonferenz. Bisher war bei Haushaltskunden die Leistung nicht gemessen worden, mithilfe der intelligenten Stromzähler (Smart Meter) wird künftig der höchste Viertelstundenwert für den Leistungspreis herangezogen.
Stromverbrauch und Spitzenlast ergeben Netzgebühren
Bisher waren die Netzkosten bei Haushalten fast zur Gänze anhand des jährlichen Stromverbrauchs berechnet worden. Künftig sollen Stromverbrauch und Spitzenlast je 50 Prozent der Netzgebühren ausmachen, in der ersten Umsetzungsphase beträgt der Leistungspreis-Anteil 40 Prozent. Vereinfacht gesagt, kommt es künftig nicht mehr nur darauf an, wie viel Strom man verbraucht, sondern auch, wie viel Strom auf einmal man verbraucht.
Entwarnung gab Strebl bei typischen Haushaltsgeräten, deren Leistungsspitzen seien meist nur von kurzer Dauer und würden durch das Viertelstundenintervall geglättet. Anders sei es bei Haushalten, die über eine Viertelstunde eine sehr hohe Leistung beziehen, wie es eben bei E-Autos oder Wärmepumpen der Fall ist. Diese Kunden müssen aktiv ihre Leistungsspitzen kappen, um künftig bei den Netzkosten nicht mehr zahlen zu müssen. Beim E-Auto reicht es in der Regel, die Ladeleistung von 11 auf 4 Kilowatt (kW) zu senken, bei Wärmepumpen kann das Gerät so gesteuert werden, dass es gleichmäßiger läuft, zum Beispiel, indem die Nachtabsenkung ausgeschaltet wird.
Rabatt für Stromverbrauch in Winternächten
Auch wer seinen Verbrauch in Stunden legt, in denen das Stromnetz weniger stark ausgelastet ist, kann künftig Netzkosten sparen. Nach der Einführung des "Sommer-Nieder-Arbeitspreis" (SNAP) heuer im April folgt mit 1. Oktober 2027 der "Winter-Nieder-Arbeitspreis" (WiNAP). Wer dann im Winterhalbjahr von Oktober bis März zwischen 23.00 und 5.00 Uhr Strom verbraucht, erhält einen Rabatt auf die Netzgebühren.
Als "Rabatte für Flexibilität" fasste Co-Vorstand Alfons Haber generell den Grundgedanken der Reform zusammen. Wer sich zum Beispiel gegenüber seinem Netzbetreiber verpflichtet, seine Leistung zwei Mal am Tag für zwei Stunden zu drosseln, erhält einen Rabatt von 75 Prozent auf den Leistungspreis. Diese "flexible Netznutzung" ersetzt die bisherigen "unterbrechbaren Tarife", die von 500.000 Kundinnen und Kunden genutzt wurden. Auch für Batteriespeicherbetreiber könne dieses Modell interessant sein, erklärte Haber.
Zehn Sparmöglichkeiten für netzdienliche Speicher
Generell gebe es für Batteriespeicher zehn verschiedene Möglichkeiten, ganz oder teilweise von den Netzkosten befreit zu werden. Das Um und Auf dabei sei dabei die Frage, ob der Speicher netzdienlich ist oder nicht, so Haber. Für netzdienlich hält die E-Control jene Speicher, die helfen, einen ansonst notwendigen Netzausbau zu vermeiden.
Die Speicherbetreiber hatten die Verordnung zuletzt heftig kritisiert. Die E-Control betonte am Montag jedoch, dass die Verordnung kein Instrument zur Förderung von Batteriespeichern sei. Ziel der Verordnung sei es, das Stromnetz möglichst effizient auszulasten und die Netzkosten verursachergerecht zu verteilen. Würden die Batteriespeicher zu stark begünstigt, müssten diese Kosten von anderen Kundengruppen, also von den Haushalten und den Unternehmen getragen werden, so Haber.