Die Tiroler Arbeiterkammer klagt die Tiwag © APA - Austria Presse Agentur

Die Tiroler Arbeiterkammer hat ihre Ankündigung wahrgemacht und den landeseigenen Energieversorger Tiwag wegen ihres Erachtens mangelnder Transparenz bei der Strompreiserhöhung im Jahr 2022 geklagt. Man habe ein Musterklage über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Landesgericht Innsbruck eingebracht, erklärte der schwarze Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl am Mittwoch. Die Tiwag wollte auf APA-Anfrage keine Stellungnahme zu der Klage abgeben.

Sollte das Gericht Intransparenz feststellen, habe dies natürlich auch Auswirkungen auf die für diesen Juni angekündigte Erhöhung des Strompreises, präzisierte ein AK-Sprecher gegenüber der APA. Dann könne dies auch darauf umgelegt werden, denn: "Die Tiwag war damals intransparent und ist es heute." Den Menschen würde nicht klar dargelegt, wie letztlich die Preisgestaltung zustandekomme.

Verhandlungen mit dem Unternehmen seien wegen dessen "unnachgiebiger Haltung" gescheitert, warf Zangerl dem Energieversorger vor. Obwohl ein von der Arbeiterkammer im Februar präsentiertes Stromgutachten und ein Urteil des Handelsgerichts Wien gegen den Verbund-Konzern Transparenz bei der Geschäftsgebarung der Energieunternehmen einfordern würden, habe man bei der Tiwag nichts davon wissen wollen, argumentierte Zangerl die Vorgangsweise. Nun wolle man mit der Klage "Licht ins Dunkel" bringen. Es gehe um "wichtige Grundsatzfragen" sowie unter anderem um "Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten". Im AK-Gutachten war man vor allem zu dem Schluss gekommen, dass die Tiwag sowie andere Anbieter in ihren Klauseln "die Kostenstruktur" - auch betreffend der Eigenproduktion - offenlegen müssen.

Die Musterklage betreffe die Preisanpassung der Tiwag im Jahr 2022 (Arbeitspreis), so Zangerl. Diese sei im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet worden. "Dies obwohl die Tiwag der größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol ist", merkte der Arbeiterkammerchef verständnislos an. Er erwartete, dass die Tiwag in dem Verfahren "wohl auch ihre Kostenstruktur sowie ihre tatsächlichen Beschaffungskosten" offenlegen wird müssen, was bisher verweigert worden sei: "Für die notwendige Transparenz müssen jetzt die Gerichte sorgen, da die Tiwag dazu leider nicht bereit war."

Der Energieversorger hatte im April die Forderungen der Arbeiterkammer zur Strompreiserhöhung ab Juni diesen Jahres als großteils erfüllt und daher keinen Grund für eine Klage gesehen. Vorstandsvorsitzender Erich Entstrasser argumentierte unter anderem damit, dass man bei den neuen Tarifen ab Juni nicht mehr zwischen Bestands- und Neukunden trenne und die Tarife auch auf ganz Tirol ausweite. Der neue Preis gelte "für alle". Zudem gewährleiste man, dass die neuen Tarife "bis Mitte nächsten Jahres nach oben hin eingefroren werden". Die Tiwag hatte ihre Preisgestaltung bisher aufgrund eines Gerichtsurteils an den ÖSPI gebunden, nun sollen Strompreissenkungen aber rascher an die Kunden weitergegeben werden können. Im Herbst sollen die Beschaffungskosten überprüft werden.

Die Tiwag verlangt - nachdem das Landesunternehmen die Strompreise für Haushalts- und Bestandskunden bis dato nicht erhöht hat - mit Juni einen Arbeitspreis von 18,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh), "als Anreiz für einen schnellen Umstieg" wird ein zeitlich befristeter Bonus von 2 Cent pro Kilowattstunde angerechnet. Für einen Standardhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh werden die monatlichen Mehrkosten unter Berücksichtigung der Strompreisbremse neun Euro betragen. Im Herbst sollen die Beschaffungskosten erneut "entsprechend dem dann gegebenen Marktumfeld" überprüft werden. Eigentlich war ursprünglich ab Juni eine Arbeitspreiserhöhung von 8 auf 28 Cent geplant gewesen.