Konsumentsschutzgesetz kann Wertsicherungsklauseln unwirksam machen © APA - Austria Presse Agentur

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) darf gewisse Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen untersagen. So entschied jüngst der Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie er am Freitag per Aussendung mitteilte. Zwei Immobilienunternehmen hatten die Aufhebung entsprechender Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz beantragt, blitzten damit aber vor dem VfGH ab.

Eines der beiden Unternehmen hatte zuvor als Vermieter einen Rechtsstreit mit einem Mieter vor einem Bezirksgericht verloren. Der Mieter berief sich dabei einerseits auf das Verbraucherschutzgesetz, das unter bestimmten Bedingungen Wertsicherungsklauseln unterbinde, die bereits innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss schlagend werden. Außerdem habe der Oberste Gerichtshof (OGH) 2023 entschieden, dass die Bestimmungen aus dem KSchG auch für Mietverträge gelten.

Wertsicherung nur unter Bedingungen ungültig

Der VfGH hielt nun fest, dass solche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen nach dem Konsumentenschutzgesetz ungültig sein können. Allerdings unter Bedingungen: die Bestimmungen des KSchG würden gewerbliche Vermieter betreffen, nicht private Vermieter, erklärte eine Sprecherin gegenüber der APA.

Zudem können Wertsicherungsklauseln, die innerhalb von zwei Monaten schlagen werden, laut VfGH durchaus gültig sein. Allerdings nur wenn sie individuell vereinbart worden sind, also nicht einfach Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder eines vorgefertigten Vertragsformulars sind.

Der Gerichtshof hält weiter fest, dass es verfassungskonform ist, wenn nicht nur die Mieterhöhung innerhalb der ersten zwei Monaten zurückgefordert wird, sondern die Wertsicherungsklausel "zur Gänze unwirksam wird". Dies entspräche dem Ziel, "Unternehmer von der Verwendung solcher Klauseln abzuhalten, und ist durch die typischerweise schwächere Stellung des Verbrauchers bei den Vertragsverhandlungen gerechtfertigt."

Grüne üben Kritik

Für die grüne Wohnbausprecherin Nina Tomaselli ist das VfGH-Urteil ein "mahnender Finger" an die Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und NEOS, denen die Grünen-Politikerin "Geheimpläne, mittels neuen Gesetzes die gerichtlich erkämpften Ansprüche der Mieter:innen zu streichen", vorwirft. So sei mit Blick auf Regierungspläne für eine Mietpreisbremse zu befürchten, dass "Mieter:innen ihre vor Gericht erwirkten Ansprüche" genommen werden sollen.