Die erste Anklage gegen Benko ist rechtskräftig © APA - Austria Presse Agentur
Die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den gefallenen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig. Dies teilte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die Rechtsverteidigung Benkos hatte in der dafür vorgesehenen zweiwöchigen Frist keinen Einspruch dagegen eingelegt. Verhandlungstermine standen noch nicht fest, der Prozess könnte indes in Wien stattfinden.
Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmen-Netzes Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt zu haben. Und zwar indem er diese unter anderem in die Verfügungsgewalt seiner Mutter, Ingeborg Benko, oder in die Verfügungsgewalt von Gesellschaften und Privatstiftungen (u.a. Laura Privatstiftung) verschob, "von denen er selbst unmittelbar oder mittelbar profitierte und deren offiziell Begünstigte Ingeborg Benko und seine ehelichen Kinder sind", wie das Nachrichtenmagazin "profil" aus der Anklageschrift zitiert hatte. Zum einen geht es um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg, wobei die Summe laut WKStA "wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war", zum anderen um eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro. Inkriminiert ist damit ein Gesamtschaden von 660.000 Euro. Benko droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von einem bis zu maximal zehn Jahren.
Noch keine Verhandlungstermine, Prozess womöglich in Wien
Wann der Prozess stattfinden wird, war indes vorerst noch offen. Verhandlungstermine standen noch nicht fest, wie es seitens des Gerichtes hieß. Ohnehin könnten die Verhandlungen nicht in Benkos Heimatstadt Innsbruck über die Bühne gehen. Denn der Anwalt des 48-Jährigen, Norbert Wess, beantragte mittlerweile, dass eine allfällige Hauptverhandlung nicht in Innsbruck, sondern in Wien stattfindet, wie "Der Standard" am Donnerstag berichtete. Eine Sprecherin des Obersten Gerichtshofs (OGH) bestätigte das gegenüber der Zeitung. Ein solcher Schritt setzt gemäß Strafprozessordnung wichtige Gründe voraus. Diese würden etwa dann vorliegen, wenn der Beschuldigte in einem anderen Gerichtssprengel inhaftiert ist oder sich Zeugen im anderen Sprengel aufhalten. Tatsache ist: Benko sitzt derzeit in Wien in Untersuchungshaft, etliche der beantragten Zeugen würden aus der Bundeshauptstadt kommen, hieß es in dem Bericht. Über den Delegierungsantrag des Verteidigers Benkos muss nun ein Drei-Richter-Senat des OGH entscheiden.
Anklage nur Teilaspekt der Gesamtcausa
Die Anklage ist nur ein Teilaspekt in der sehr umfangreichen Causa Signa, in der die WKStA derzeit 13 verschiedenen Sachverhaltssträngen nachgeht. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die WKStA.