Die BWB hatte zuletzt unter anderem die Preise im Supermarkt im Visier © APA - Austria Presse Agentur
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) soll einer Berichtspflicht unterworfen werden. Das geht aus einer am Freitagabend in Begutachtung geschickten Kartellrechtsnovelle hervor. Solche Berichtspflichten sorgten zuletzt in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für Kritik von Juristen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) verteidigte am Montag die Pläne. Es sei lediglich eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern.
In dem Gesetzesentwurf heißt es: "Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten", soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde nach EU-Recht widerspreche.
Wie Schramböck gegenüber Journalisten sagte, werde sie auch in Zukunft keine Auskunft zu laufenden Ermittlungen oder geplanten Hausdurchsuchungen verlangen können. Die BWB bleibe weisungsfrei und ihre Unabhängigkeit gewahrt. Es gehe nicht darum, Einfluss zu nehmen. Die Auskunftspflicht habe rein verfassungsrechtliche Gründe, sie sei auch nicht umfassender als bei anderen Behörden. Es handle sich um dieselbe Wortwahl wie im Gesetz zur Energieregulierungsbehörde E-Control. Die Ministerin betonte auch, die Novelle sei mit dem Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) abgestimmt. Die Begutachtungsfrist wurde verkürzt, um das Gesetz noch vor dem Sommer, zumindest im Justizausschuss, zu beschließen.
Die BWB ist nicht wie andere Ermittlungsbehörden dem Justizministerium, sondern dem von Schramböck geleiteten Wirtschaftsressort unterstellt. Sie führt - im Gegensatz zur E-Control - jährlich mehrere Hausdurchsuchungen durch, etwa wenn der Verdacht auf Preisabsprachen besteht. In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden von Firmen gegen die Strenge der Kartellwächter gegeben. Schramböck hatte sich zuletzt als "oberste Anwältin der Betriebe" bezeichnet.
2013 und 2015 wurden etwa die Supermarktriesen Spar und Rewe zu Geldstrafen in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt, weil sie die Preise für Milch, Bier und andere Lebensmittel durch Preisabsprachen hochgehalten hatten. Aktuell ermittelt die BWB gegen ein Mega-Baukartell, das von 2002 bis 2017 bestanden haben soll. Beteiligt gewesen sein sollen über 40 Baufirmen in ganz Österreich, von Strabag und Porr abwärts. Auch einem Müllkartell sind die Wettbewerbshüter auf der Spur.
Gegen die Porr hat die BWB erst vergangene Woche einen Bußgeldantrag gestellt. Über die Höhe der Strafe soll das Kartellgericht entscheiden. Der Baukonzern hat dafür in der Bilanz 2020 "Rückstellungen im mittleren Bereich gemacht", wie Porr-Chef Karl-Heinz Strauss am Montag sagte. Die Frage, ob sich der ÖVP-Großspender und Porr-Kernaktionär Klaus Ortner über die Ermittlungen zum Baukartell bei ihr erkundigt habe, verneinte Schramböck. Wie oft sie in Zukunft bei der BWB nachfragen werde, werde davon abhängen, wie oft das Parlament bei ihr nachfrage.
Die mit der Novelle geplante Berichtspflicht sei, so Schramböck, eine Anpassung an die Praxis in anderen EU-Ländern, etwa in Deutschland. Die BWB hatte aus Sicht der Ministeriums bisher mehr Freiheiten als die Kartellbehörden in anderen Ländern. In Deutschland gilt der Grundsatz der Fachaufsicht. Wie es aus dem deutschen Bundeskartellamt zur APA hieß, beschränkt sich die Berichtspflicht dabei auf den alle zwei Jahre erscheinenden Tätigkeitsbericht. Einen solchen veröffentlicht auch die BWB, und zwar jedes Jahr.
Die BWB warnte in einer Stellungnahme, dass die Informationspflicht umfassend formuliert sei und keinerlei Einschränkungen beinhalte. "Daher ist es möglich, Information wie etwa über Hausdurchsuchungen, deren Planung und Durchsetzungszeitpunkt zu erfragen." Auch Whistleblowingmeldungen, Beschwerden über Marktmachtmissbräuche oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wären betroffen.
Die BWB war nach eigenen Angaben nicht darüber informiert, dass eine derartige Informationspflicht gegenüber der Ministerin geplant ist. "Wir haben den Entwurf des neuen Gesetzes letzten Freitag am späten Nachmittag erstmals gesehen", so ein Sprecher. Die BWB betont, bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben einer gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle zu unterliegen. Ausgangspunkt der Novelle ist laut BWB übrigens die erforderliche Umsetzung einer EU-Richtlinie (European Competition Net plus; ECN plus), mit der die nationalen Wettbewerbsbehörden eigentlich unabhängiger werden sollen.
Die NEOS üben Kritik am Regierungsvorhaben. "Die neuen Berichtspflichten gefährden klar die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde", so Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn. Nur eine unabhängige Behörde könne effizient arbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft schützen. "Unter dem Anschein gängiger europäischer Praxis sollen die Wettbewerbshüter in Österreich an die Leine der Wirtschaftsministerin genommen werden", befürchtet Schellhorn.
Mit der Kartellrechtsnovelle soll übrigens auch die von den Sozialpartnern besetzte Wettbewerbskommission gegenüber der BWB gestärkt werden und Unternehmen in Europa vor Konkurrenten aus China und den USA gestärkt werden. Schramböck kritisierte, dass beispielsweise eine Fusion von Siemens und Alstom in der EU nicht möglich war, aber Facebook WhatsApp übernehmen durfte. Es brauche daher Nachschärfungen des "veralteten Wettbewerbsrechts", dass aus den 1950er-Jahren stamme. Neben technischen Anpassung ermöglicht die Novelle künftig auch die elektronische Zusammenschlussanmeldung.