Recht energetisch

NEW BUSINESS Guides - UMWELTTECHNIK- & ENERGIE-GUIDE 2026/27
Die Weichen für den Energiespeicherausbau werden gerade neu gestellt. Jetzt kommt es darauf an, wie die neuen Regelungen in der Praxis ausgelegt, angewendet und umgesetzt werden. © Magnific/sebdeck

Rechtsanwalt Alexander Heitzinger über Batteriespeicher als Schlüssel zur Energiewende – und warum Rechtssicherheit jetzt entscheidend ist.

Batteriespeicher sind von einer technischen Ergänzung zu einem der zentralsten Elemente der Energiewende geworden. Sie nehmen Strom auf, wenn Wind- und Photovoltaikanlagen mehr erzeugen, als benötigt wird, und geben ihn bei höherem Bedarf wieder ab, wodurch Produktionsspitzen ausgeglichen, Flexibilität erreicht und Netze entlastet werden können.

Aus dem Fieldfisher-BESS-Report 2026 zeigt sich, dass Österreich mit knapp einem Gigawatt (GW) installierter Batteriespeicherkapazität bereits zu einem der größten der untersuchten europäischen Märkte zählt. Damit dieses Potenzial nun weiter aus­geschöpft werden kann, braucht es verlässliche rechtliche und regulatorische Rahmen­bedingungen, um ein Wachstum dieses Markts zu ermöglichen.

Welche Projekte haben konkreten Nutzen?
An der politischen Zielsetzung mangelt es dabei nicht. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), kundgemacht am 1. Juli 2026, wurde ein Ziel von fünf GW kumulierter Energiespeicherkapazität bis 2030 gesetzlich verankert. In Ergänzung dazu soll ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“ Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Dies ist bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung, da bei Energiespeicherprojekten häufig unterschiedliche Materien mit verschiedenen Behörden koordiniert werden mussten. Ein Ausbauziel allein schafft allerdings noch keine Investitionssicherheit.

Wie groß der Handlungsdruck hierfür ist, zeigen die Netzanschlussanfragen. Laut Medienberichten wurden bis Juli 2026 bereits Speicheranfragen von bis zu 25 GW gestellt. Zwar befinden sich darunter auch Mehrfachanfragen, dennoch wird deutlich, dass das Problem nicht mangelndes Investoreninteresse ist. Dem steht nach Einschätzungen der Behörden lediglich ein zu erwartender zusätzlicher Speicherbedarf in Höhe von drei bis fünf GW in den kommenden zehn Jahren gegenüber. Die Frage lautet daher nicht, ob investiert werden soll, sondern welche Projekte einen konkreten Nutzen für das Stromsystem haben und damit Zugang zu den begrenzten Netzkapazitäten erhalten sollen.

Genau hier setzt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) an und regelt erstmalig Begünstigungen für Energiespeicher im österreichischen Strommarktrecht. Demnach sollen system­dienliche Speicher für 20 Jahre ab deren Inbetriebnahme beim Bezug der zu speichernden Energie vom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt befreit sein. Die konkrete Definition dessen, was dabei „systemdienlich“ ist, lässt sich aus dem Begutachtungsentwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) erahnen. Maßgeblich sind insbesondere die Vermeidung von Netzkosten, Beiträge zur Netz- und Versorgungssicherheit, Flexibilitätsleistungen sowie die Lage des jewei­ligen Standorts.

Gleichzeitig sieht der Entwurf der SNE-G-V eine österreichweite Obergrenze von fünf GW Engpassleistung für die Entgeltbefreiung vor. Zum Redaktionsstand Ende September 2026 lag allerdings erst der Begutachtungsentwurf dieser Verordnung vor. Für Investoren bleibt es daher ­weiter spannend, wie die Kriterien in der tatsächlichen Letztfassung der SNE-G-V ausgestaltet werden. Ergänzend dazu soll auch die Verteilernetzentwicklungsplanverordnung (VNEP-V), kundgemacht am 29. Juni 2026, weiterführende Transparenz schaffen. Diese sieht eine strukturierte und planbare Darstellung von Netz­anschlusskapazitäten vor und bezieht geeignete Standorte für systemdienliche Speicher in die Netzplanung ein, womit die Standortfrage zunehmend Teil der regulatorischen Projektlogik wird.

Es zeigt sich also, dass die Weichen für den Energiespeicherausbau gerade neu gestellt werden. Mit dem EABG, dem ElWG und den geplanten netzentgeltrechtlichen Begünstigungen entstehen erstmals regulatorische Rahmenbedingungen, die Batteriespeicher als eigenständigen Bestandteil des österreichischen Energiesystems anerkennen. Für Investoren und Projektentwickler wird es daher maßgeblich sein, wie diese neuen Regelungen in der Praxis ausgelegt, angewendet und umgesetzt werden. Die Zeichen stehen jedenfalls auf Wachstum und damit künftig auf eine stärkere Position von Batteriespeichern im österreichischen Energiehaushalt. (AH)


DER AUTOR
Alexander Heitzinger
ist Rechtsanwalt bei Fieldfisher Austria. Er berät schwerpunktmäßig zu M&A-Transaktionen, Gesellschaftsrecht sowie zu rechtlichen und regulatorischen Fragen der Energiewirtschaft.
Nähere Informationen finden Sie unter www.fieldfisher.com