Monika Fiala und Simon Parth, Geschäftsführung Recycling Pfand Österreich © Thomas Meyer
Kommendes Jahr startet das Pfandsystem auf Getränkeeinwegverpackungen.
Während sich große Lebensmittelmärkte bereits seit vielen Monaten auf die neue gesetzliche Regelung vorbereiten, befassen sich mittlerweile auch viele kleine Verkaufsstellen, die zur Rücknahme verpflichtet sind, mit diesem Thema.
Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen an Letztverbraucher:innen verkauft, muss diese mit einigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell. Jede:r Rücknehmer:in bekommt für die zurückgenommenen Gebinde eine Aufwandsentschädigung (= Handling Fee) pro Stück, deren Höhe bereits fixiert und auf der Website www.recycling-pfand.at kommuniziert wurde.
„Große Filialen des Lebensmittelhandels haben nicht zuletzt aufgrund der verpflichtenden Mehrwegquote, die seit heuer gilt, große Anstrengungen in den Aufbau des Rücknahmeautomatennetzes investiert. Kleinere Märkte sowie Drogerien, Bäckereien und Gastronomiebetriebe werden die Rücknahme vorrangig manuell abwickeln. Die Entscheidung, wie die Rücknahme organisiert wird, muss jede Verkaufsstelle aber selbst treffen, da die Rahmenbedingungen und die rückgenommenen Mengen sehr unterschiedlich sind,“ erklärt Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von Recycling Pfand Österreich.
So funktioniert die manuelle Rücknahme
Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur Getränkeverpackungen in jener Füllmenge und Packungsart zurückzunehmen, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt werden, dafür aber alle Marken in diesen Verpackungen. Zurückgenommen werden müssen nur verkaufsübliche Mengen.
„Einfach gesagt bedeutet dies: Verkauft ein Kioskbetreiber Getränke ausschließlich in 0,5-Liter-PET-Flaschen und 0,33- Liter-Aludosen, müssen auch nur diese Verpackungsgrößen zurückgenommen werden – allerdings auch von anderen Marken“, erklärt Monika Fiala. Wichtig dabei ist auch, dass die Verpackungen unzerdrückt sein müssen und das Etikett noch auf den Flaschen angebracht ist. „Das ist notwendig, um sie mittels EAN-Code und Pfandlogo als Pfandgebinde zu identifizieren und anschließend in der Zählstelle auszulesen zu können“, so Fiala.
Damit die Sammlung und Abrechnung der zurückgenommenen Verpackungen über Recycling Pfand Österreich organisiert werden kann, registrieren sich Rücknehmer:innen ab Juni im Portal von Recycling Pfand Österreich und unterzeichnen einen Rücknehmervertrag. Im Portal können die kostenfreien Sammelsäcke und Plomben bestellt werden. Diese Plomben sind ähnlich wie Kabelbinder, verschließen die Säcke dicht und haben einen Barcode.
Sobald mehrere volle Säcke gesammelt wurden, scannen die Rücknehmer:innen diesen Barcode und die Abholung der Säcke wird initiiert. Der Scan des Barcodes auf der Plombe ordnet die Säcke dem Konto des jeweiligen Rücknehmers zu und dient auch der Nachverfolgung. Die Säcke werden dann entweder von einem Logistikpartner oder Recycling Pfand Österreich abgeholt und in eine der Zählstellen gebracht. „Die manuellen Rücknehmer:innen müssen die Gebinde nicht zählen, das passiert in unseren Zählstellen und ermöglicht eine rasche und exakte Abrechnung, womit die Überweisung sowohl des Pfandes als auch der Aufwandsentschädigung (Handling Fee) pro Stück gemeint ist“, informiert Monika Fiala.
Wenn nur sehr kleine Mengen zurückgenommen werden, kann man auch selbst die retournierten Gebinde an einer Rückgabestelle mit Automaten zurückgeben und erhält das Pfand über diesen ausbezahlt. Dazu ist keine Registrierung erforderlich und der oder die Rücknehmer:in kann jederzeit an einer Rücknahmestelle seiner Wahl die Gebinde zurückgeben. Verkaufsstellen an stark frequentieren Plätzen wie Bahnhöfen, Einkaufsstraßen oder -zentren können sich darauf einigen, eine gemeinsame Rücknahmestelle (z. B. einen Supermarkt) zu ernennen.
An dieser gemeinsamen Rücknahmestelle können dann die leeren Flaschen und Dosen für alle Verkaufsstände am Standort zurückgenommen werden. Es gelten dabei die drei Regelungen: 1) diese Rücknahmestelle muss in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsstellen sein, 2) es muss eine Vereinbarung mit dem Betreiber der Rücknahmestelle getroffen werden und 3) die Konsument:innen müssen in den Verkaufsstellen über die Rücknahmestelle informiert werden.
Rücknahmeautomaten für große Rücknahmemengen
Bei Rücknahmeautomaten können alle Pfandgebinde uneingeschränkt retourniert werden. Die Zählung der Gebinde erfolgt direkt im Rücknahmeautomaten. „Rücknahmeautomaten machen nur Sinn, wenn die Rückgabemengen entsprechend hoch sind, da ja auch die Investition in einen Automaten groß ist. Daher werden diese vorrangig in Supermärkten eingesetzt werden“, informiert Simon Parth, Co-Geschäftsführer von Recycling Pfand Österreich.
„Innerhalb des Pfandsystems spielen Rücknahmeautomaten eine zentrale Rolle, da der Großteil der Gebinde von den Konsument:innen im Supermarkt über diese Automaten zurückgegeben wird“, weiß Parth aufgrund internationaler Erfahrungswerte bereits bestehender Pfandsysteme. Die Zählung der Gebinde erfolgt direkt im Rückgabeautomaten. „Diese Daten werden an Recycling Pfand Österreich übermittelt und können dem Betreiber des Rücknahmeautomaten zugeordnet werden. Die Gebinde, die durch einen Rückgabeautomaten gegangen sind, müssen nicht mehr in einer Zählstelle gezählt werden“, betont Parth. (BO)