Benko sieht sich mit einem Konkursverfahren konfrontiert © APA - Austria Presse Agentur
Im Konkursverfahren über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko bzw. gegen ihn als Unternehmer hat am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck eine erneute, nachträgliche Prüfungstagsatzung stattgefunden. Dabei machte ein weiterer Gläubiger, eine Gesellschaft aus Abu Dhabi, 191 Mio. Euro an Forderungen gegen Benko geltend. Von diesen wurden aber null anerkannt, erklärte Klaus Schaller, Leiter des Kreditschutzverbandes KSV1870 in Tirol, im Anschluss gegenüber der APA.
Insgesamt wurden in Benkos persönlichem Insolvenzverfahren somit bisher von rund 40 Gläubigern 2,689 Mrd. Euro an Forderungen gegen den in Untersuchungshaft sitzenden, gefallenen Tiroler Unternehmer geltend gemacht, hieß es nach der rund 20-minütigen, nicht öffentlichen Verhandlung. Anerkannt wurde von Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hingegen davon nur eine vergleichsweise geringe Summe, nämlich 45,5 Mio. Euro. Dies sind um rund 2 Mio. Euro weniger als nach der letzten Tagsatzung Anfang Mai bekannt geworden. Mit einer anerkannten Forderung von rund 22,1 Mio. Euro ist die ebenfalls insolvente Familie Benko Privatstiftung aktuell die Hauptgläubigerin in dem Verfahren. Das Finanzamt hält übrigens laut KSV berechtigte Forderungen im hohen einstelligen Millionenbereich gegen den Tiroler.
Auflistung der Ansprüche "dynamisch"
KSV-Leiter Schaller erklärte zur Summen-Differenz gegenüber der letzten Verhandlung, dass die Auflistung der im Anmeldeverzeichnis geltend gemachten Ansprüche "dynamisch" sei und es immer wieder zu Veränderungen komme. Manche Gläubiger hätten ihre Forderungen reduziert, andere wiederum neue Ansprüche geltend gemacht. Dies habe diesmal zu dem etwas reduzierten Forderungsvolumen geführt. So sei eine von Benko einer deutschen Immobiliengesellschaft ausgestellte Garantie letztlich nicht schlagend geworden.
Die Gläubiger, deren Forderungen bisher bestritten wurden, haben die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess die Feststellung ihrer Ansprüche zu begehren bzw. eine sogenannte Bestreitungsklage einzubringen. Für jenen Gläubiger, der am Mittwoch "leer ausging", betrug diese Frist zwei Monate. Erneut betonte Schaller aber das vergleichsweise hohe Prozessrisiko für die Gläubiger in einem solchen Fall.
Ordentliche Revision bei OGH wegen Stiftung
Unterdessen dauerten an einer anderen Front die Versuche von Masseverwalter Grabenweger an, zwei Benko zuzurechnende Privatstiftungen samt darin gelagertem Vermögen zu knacken, bei denen Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin fungiert. Zuletzt war Grabenweger vor dem Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) mit einer Berufung im Benko-Insolvenzverfahren gegen eine Entscheidung des Landesgerichts gescheitert, laut der die Stifterrechte über zwei Privatstiftungen weiter in den Händen von Ingeborg Benko liegen. Dagegen habe er inzwischen eine sogenannte ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) im Falle der "Laura Privatstiftung" mit Sitz in Innsbruck eingelegt, erklärte Grabenweger nach der Insolvenzverhandlung am Landesgericht auf APA-Nachfrage. Näheres wollte er nicht sagen.
Das OLG hatte eine solche Revision aufgrund des Fehlens von höchstgerichtlichen Entscheidungen in erheblichen Fragen zugelassen. Konkret ging es dabei etwa darum, ob eine Stiftungserklärung bzw. deren Änderung ein Scheingeschäft darstellen kann. "In der Sache", also inhaltlich, sei hingegen bereits vom Oberlandesgericht entschieden worden, wie der Anwalt von Benkos Mutter gegenüber der APA betont hatte. Dieser ging davon aus, dass der Masseverwalter keine Chance mehr haben werde. Im Falle der "Ingbe-Stiftung" mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz wurde indes keine ordentliche Revision zugelassen.