AK: Schutz für Beschäftigte am Arbeitsplatz stellenweise mangelhaft © APA - Austria Presse Agentur

Die Einführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vor 30 Jahren hat viele Verbesserungen für die Gesundheit der Beschäftigten gebracht. Doch eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) zeige, dass es "noch viele Baustellen" gibt und einige Arbeitgeber "ihrer Schutzverpflichtung nur ungenügend nachkommen", so AK-Expertin Johanna Klösch. Die AK und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordern weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba) hält fest, dass die Einführung des ASchG ein Meilenstein war, weil die Arbeitgeber erstmals gesetzlich verpflichtet wurden, sich aktiv um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu kümmern. Dennoch bestünden regulatorische und institutionelle Mängel. So fehlten etwa seit den 1990er-Jahren geplante und notwendige Verordnungen zu den Themen Hitze und Belastungen am Arbeitsplatz.

Seit der Kundmachung des ASchG im Jahr 1994 haben sich laut Studie die physischen und psychischen Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz verändert. Neben den alten Belastungen wie langes Sitzen, schweres Heben, Lärm oder Kontakt mit chemischen Stoffen kommen mit der Digitalisierung neue Herausforderungen hinzu, wie die Verdichtung der Arbeit und das Verschwimmen der Grenzen zwischen Freizeit und Arbeitszeit, das Gefühl ständiger Erreichbarkeit und die Zunahme von Stress, Überforderung, Sucht oder Angstzuständen. Andererseits sei eine Zunahme atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse zu beobachten und die sich verschärfende Klimakrise trage dazu bei, dass bestimmte Berufe an Attraktivität verlieren. Nicht alle Arbeitgeber würden die neuen, aber auch die alten Risiken ausreichend berücksichtigen.

Eine Befragung von rund 2.000 Betriebsratsvorsitzenden ergab, dass viele Arbeitgeber mit der Umsetzung des ASchG im Rückstand sind. Demnach wird in 30 Prozent der Betriebe die Arbeit (eher) nicht so gestaltet, dass sie sicher und gesund bis zur Pension ausgeübt werden kann. In knapp 30 Prozent der Betriebe finden keine regelmäßigen Evaluierungen der physischen und psychischen Belastungen statt. In mehr als drei Viertel der Betriebe, die Homeoffice ermöglichen, finde keine Beurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze statt.

Fast die Hälfte der Befragten, deren Betrieb von Hitze betroffen ist, gibt an, dass der Arbeitgeber (eher) keine Maßnahmen zum Schutz vor Hitze ergreift. Gegen die Entgrenzung der Arbeit, die Informationsflut und die ständige Erreichbarkeit ergreifen die Arbeitgeber bei zwei Dritteln der Befragten zu wenig Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. In Betrieben, in denen zunehmende psychische oder physische Gewalt am Arbeitsplatz ein Thema ist, tun etwa die Hälfte der Arbeitgeber zu wenig dagegen.

Die Arbeitnehmervertreter fordern einen wirksamen Schutz bei schwerer körperlicher Arbeit mit verbindlichen Obergrenzen für das Bewegen von Lasten, die Einführung wissenschaftlich aktueller Grenzwerte für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz, moderne Präventionsstrategien in den Betrieben, konkrete Vorgaben zur Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen durch eine Durchführungsverordnung, mehr Ressourcen für die Arbeitsinspektion und strenge Strafen für Arbeitgeber, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten vernachlässigen.