Benko wird vor Gericht zitiert © APA - Austria Presse Agentur
Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: Firmengründer René Benko soll wegen betrügerischer Krida in Innsbruck vor Gericht. Er soll im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt haben, schreibt die WKStA am Dienstag. Benko droht eine Haft von ein bis zehn Jahren. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, der Beschuldigte kann Einspruch dagegen erheben.
Bei der vorliegenden Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 660.000 Euro. Bei den konkreten Vermögenswerten handle es sich um "eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war", schreibt die WKStA.
Bei dem Haus handelt es sich offenbar um Benkos Villa auf der Innsbrucker Hungerburg - der zweiten größeren Bleibe des gefallenen Signa-Gründers neben jener im Stadtteil Igls. Benko soll laut den Ermittlern nur wenige Wochen vor der Pleitewelle in der Signa-Gruppe im Oktober ebenjene 360.000 Euro an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG überwiesen haben, die als Eigentümerin der Villa firmiert, hieß es in Medienberichten. Dabei sei die Villa zu diesem Zeitpunkt wegen eines Wasserschadens nach einem Hangrutsch unbewohnbar gewesen, hieß es.
Weiters gehe es um eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro. Dabei dürfte es sich laut Medienberichten um ein Geschenk an die Mutter Benkos vom November 2023 - rund um die Insolvenz der Signa Holding - gehandelt haben.
Verhandlung wird in Innsbruck stattfinden, Termin noch offen
Die Anklage wurde in Innsbruck eingebracht. Deshalb werde der Prozess auch jedenfalls in der Heimatstadt Benkos stattfinden, sagte ein Sprecherin des Landesgerichts zur APA. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest, da die Anklage noch nicht rechtskräftig sei. Benko-Anwalt Norbert Wess äußerte sich auf APA-Anfrage vorerst nicht zu der neuen Entwicklung.
Die Anklage ist nur ein Teilaspekt in der sehr umfangreichen Causa Signa, in der die WKStA derzeit zwölf verschiedenen Sachverhaltssträngen nachgeht. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die WKStA.