++ ARCHIVBILD ++ Es geht um überhöhte Netzkosten © APA - Austria Presse Agentur
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach langwierigen Ermittlungen Anklage gegen den Ex-Chef der Energie Ried GmbH wegen schweren Betrugs eingebracht. Konkret soll er der E-Control jahrelang absichtlich falsche wirtschaftliche Daten gemeldet haben. Dadurch habe die Energie Ried rund 4,2 Mio. Euro an überhöhten Netzkosten für Strom und Gas kassiert. Zudem beantragte die WKStA die Verhängung einer Verbandsgeldbuße über die Energie Ried.
Der Strafrahmen für den ehemaligen Geschäftsführer beträgt im Fall eines Schuldspruchs 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe, hieß es in einer Presseaussendung des Landesgerichts Ried am Dienstag. Zuvor hatten bereits "Krone" und "Oberösterreichische Nachrichten" (Dienstag-Ausgaben) darüber berichtet. Bei der beantragten Verbandsgeldbuße beträgt der Strafrahmen bis zu 100 Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes bewegt sich zwischen 50 und 30.000 Euro, abhängig vom Jahresertrag des Unternehmens. Sie wird vom Gericht festgelegt, das auch Vermögenswerte, die durch strafbare Handlungen erlangt wurden, für verfallen erklären kann.
Neue Führung bemerkte Ungereimtheiten
Nachdem 2021 Ungereimtheiten aufgetaucht waren, hatte die neue Führung der Energie Ried GmbH - ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Ried - eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, die der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung übermittelte. Die Ermittlungen ergaben, dass der frühere kaufmännische Geschäftsführer zwischen 2016 und Ende 2020 der E-Control unrichtige wirtschaftliche Daten gemeldet habe. Im Bereich Strom habe das Unternehmen dadurch von 2019 bis 2023 und beim Gas für den Zeitraum 2018 bis 2022 deutlich mehr Ausgleichszahlungen zuerkannt bekommen als ihm zugestanden wären, so der Vorwurf. Der Schaden sei zu Lasten der Netznutzer gegangen, denen überhöhte Systemnutzungsentgelte verrechnet wurden. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen technischen Geschäftsführer wurden eingestellt, hieß es bei der WKStA.
Die am 22. Dezember eingebrachte Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der ehemalige Geschäftsführer als auch die Firma können binnen 14 Tagen Einspruch beim Oberlandesgericht Linz einbringen. Die Verhandlung wird am Landesgericht Ried stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.