Die EU-Kommission will die Fluggastrechte abschwächen © APA - Austria Presse Agentur

Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung entschädigt werden. Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Verkehrsminister zufolge für Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister habe sich bei einem Treffen in Luxemburg für die Änderung ausgesprochen, sagten EU-Diplomaten.

Grundlage für die Verhandlungen waren Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Brüssel wollte die Schwelle ursprünglich noch weiter anheben, auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge.

Widerstand im Europaparlament zu erwarten

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssen den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Das EU-Parlament dürfte aber erst im Herbst darüber diskutieren. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen betonte vor der Abstimmung, dass das Europäische Parlament bereits eine Position habe, "und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen". Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke betonte: "Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des Status quo akzeptieren."

Verbraucherschützer warnten, dass bei einer Anhebung der Schwelle etwa auf fünf Stunden 80 Prozent der Passagiere nicht mehr entschädigt würden. Laut aktuell geltender EU-Fluggastrechteverordnung besteht ab drei Stunden von der Fluglinie verschuldeter Verspätung Anspruch auf Entschädigung, und zwar 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge ab 3.500 km. Das EU-Parlament dürfte frühestens im Herbst über den Vorschlag diskutieren.

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut Yougov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten.

Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen. Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist unklar.