Die EU ortet einen Verstoß gegen das DMA-Gesetz © APA - Austria Presse Agentur

Wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals Strafen verhängt. Der iPhone-Anbieter Apple muss 500 Mio. Euro und die Facebook-Mutter Meta 200 Mio. Euro zahlen, wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte. Die Bußgelder hätten noch um ein Vielfaches höher ausfallen können, da das Gesetz Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes ermöglicht.

Der DMA verpflichtet große Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für Konkurrenten zu öffnen. Apple kündigte an, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung schade dem Datenschutz und der Sicherheit der Nutzer. Außerdem zwinge sie den Konzern dazu, seine Technologie Dritten gratis zur Verfügung zu stellen. Meta äußerte sich ebenfalls kritisch. "Es geht hier nicht nur um eine Geldstrafe. Die Kommission zwingt uns, unser Geschäftsmodell zu ändern, indem sie Meta einen milliardenschweren Zoll auferlegt." Die aktuelle Verkündung fällt in eine kritische Phase der europäisch-amerikanischen Beziehungen. US-Präsident Donald Trump hat Staaten mit Vergeltungszöllen gedroht, wenn sie US-Firmen bestrafen.

App-Store und Abo-Modell sind Stein des Anstoßes

Apple erhielt eine Strafe, weil nach Einschätzung der EU Drittanbieter von Software ihre Kunden nicht kostenlos auf Angebote außerhalb von Apples App Store hinweisen können. Diese Hürden muss der US-Konzern nun abschaffen. Bei Meta verstößt das Abo-Modell für Facebook und Instagram, bei dem Nutzer für eine werbefreie Version der Online-Netzwerke zahlen müssen, gegen die EU-Regularien. Die EU hatte die Ermittlungen gegen Apple und Meta vor etwa einem Jahr eingeleitet. Beide Konzerne haben nun zwei Monate Zeit, den Forderungen der EU nachzukommen, sonst können tägliche Strafen verhängt werden.

Datenschützer skeptisch zu Verbesserungsangebot von Meta

Obwohl nur drei Prozent der Menschen personalisierte Werbung wollen, würden 99 Prozent dieser zustimmen, bevor sie für die Nutzung der Dienste zahlen, gibt die Organisation noyb des Datenschützers Max Schrems in einer Aussendung zu bedenken. "Wir nennen das eine 'nordkoreanische Zustimmungsrate'. Es ist offensichtlich, dass sie nicht 'frei gegeben' ist, wie es das EU-Recht verlangt."

Auch die von Meta eingeführte neue Option mit "weniger Werbung" habe massive Probleme mit der Benutzerfreundlichkeit mit "Werbepausen", während denen nicht gescrollt werden kann. Außerdem dränge Meta die Nutzer dazu, die vollständig personalisierte Option zu wählen - und es würden weiter einige persönliche Daten für die Werbung verwendet. Aus Sicht von Schrems ist daher "Die Option 'weniger Werbung' von Meta nur ein Vorwand". Meta habe eine 'Fake-Wahl' geschaffen und so getan, als würde damit das illegale 'Pay or okay' überwunden."

Zustimmung aus Österreichs Politik

Alexander Pröll (ÖVP), Staatssekretär im Bundeskanzleramt schreibt in einer Aussendung zur Strafe, das "konsequente Vorgehen der Europäischen Kommission" bei der Umsetzung der Gesetze sei "ein Schritt zu mehr Fairness. Es war wichtig, klarzustellen, dass unsere Gesetze nicht verhandelbar sind". Daran müssten sich auch große Konzerne halten.

Die SPÖ-EU Abgeordnete Elisabeth Grossman begrüßt den Schritt ebenfalls: "Die EU-Kommission zeigt endlich ihre Zähne und beugt sich somit nicht dem Druck der US-Administration. Viel zu lang sind Meta und Co. damit durchgekommen, ihre eigenen Regeln im Netz aufzustellen und sich nicht an EU-Regeln zum Schutz von Wettbewerbsfähigkeit und Nutzer:innen zu halten".

Für die Grünen äußerten sich EU-Abgeordnete Lena Schilling und Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba zustimmend. "Europa liefert - die amerikanischen Techkonzerne können uns nicht ungestraft auf der Nase herumtanzen", so Schilling. "Die EU hat aus gutem Grund klare Regeln für digitale Märkte geschaffen. Wenn US-Techkonzerne diese ignorieren und ihre Marktmacht weiter missbrauchen, darf das nicht folgenlos bleiben - empfindliche Geldstrafen sind die richtige Antwort", schreibt Zorba in der gemeinsamen Aussendung.

Auf die Aktienkurse von Apple und Meta hatte die EU-Entscheidung kaum Einfluss. Dank der allgemein positiven Stimmung an den Aktienbörsen gewannen die Titel der beiden Konzerne im vorbörslichen Geschäft der Wall Street bis zu 4,5 Prozent.

Zustimmung von Verbraucherschützern und Softwarefirmen

Tim Sweeney, der Chef des "Fortnite"-Machers Epic Games, bezeichnete die EU-Entscheidung dagegen als "gute Nachricht für Software-Entwickler weltweit". Er forderte ein US-Gesetz nach dem Vorbild des DMA. Epic Games hat Apple und Google wegen der Geschäftspraktiken ihrer App Stores verklagt. In den USA war der Videospiele-Anbieter damit teilweise erfolgreich.

Der Beschluss sei ein wichtiges Zeichen an die großen Technologie-Konzerne, dass sie sich auf dem europäischen Binnenmarkt an die hiesigen Spielregeln halten müssten, sagte Augustin Reyna, der Chef des europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC. "Apple und Meta hatten reichlich Zeit, sich an den Digital Markets Act zu halten, haben dies jedoch hinausgezögert und versucht, die Regeln zu ihrem Vorteil zu verdrehen."

Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, begrüßte zwar die EU-Entscheidung an sich, kritisierte das Strafmaß aber als zu milde. "Die Kommission hätte härter agieren müssen. Es darf kein Zweifel aufkommen, dass die Kommission bereit ist, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um europäisches Recht durchzusetzen", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.