Mietervertreter fürchten rechtliche Lücken in der Makler-Beauftragung © APA - Austria Presse Agentur
Die SPÖ-nahe Mietervereinigung hat sich die Maklergesetz-Novelle (Stichwort: Bestellerprinzip bei der Maklergebühr) angesehen und ein sehr ernüchterndes Fazit gezogen: Die Änderungen zur kritisierten Version vom Frühjahr 2022 sind marginal, die Vorschläge der Mietervereinigung wurden nicht aufgegriffen, Umgehungskonstruktionen sind weiterhin möglich und das beanstandete Beweisthema blieb ebenso unverändert wie der Strafrahmen bei Verstößen niedrig.
"Auch in der im Dezember präsentierten Form bleibt die Maklergesetz-Novelle somit weit hinter den Anforderungen an ein echtes Bestellerprinzip. Die Intention des Gesetzgebers, Wohnungssuchende von der Maklerprovision zu entlasten, war richtig, doch die praktische Umsetzung ist lückenhaft", kritisiert Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung (MVÖ) und SPÖ-Politiker in Wien.
Er nennt ein Beispiel: Es sei gängige Praxis, dass Makler und Vermieter oft über eine langjährige Zusammenarbeit in einem Naheverhältnis zueinander stünden. Es sei also durchaus denkbar, dass der Vermieter dem Makler diverse Objekte zur Kenntnis bringe, ohne das ausdrückliche Einverständnis zum Inserieren oder anderweitigen Bewerben zu erteilen. Dann wäre der Mieter provisionspflichtig und die Beweislast trage der Mieter.
Während in Deutschland, wo ein echtes Bestellerprinzip schon 2015 eingeführt worden sei, der Makler beweisen müsse, dass er provisionsberechtigt ist, müsste in Österreich im Streitfall der Mieter vor Gericht beweisen, dass er nicht provisionspflichtig war, so das Fazit von Niedermühlbichler.
Er verweist auch auf seiner Meinung nach zu geringe Strafen. "Dem Gesetzestext zufolge sind in Österreich bei Zuwiderhandeln gegen das 'Erstauftraggeberprinzip' für Makler Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Dieser Betrag erscheint angesichts einer durchschnittlichen Provisionshöhe von rund 1.600 Euro bei Wohnungsmietverträgen und gegenüber bis zu 25.000 Euro Strafen bei der deutschen Regelung zu gering dimensioniert", rechnet er vor.
Die Grünen verteidigten am Dienstag die Maklergesetz-Novelle. "Wir haben für ein Maklergesetz mit umfassendem Schutzschirm für die Mieter:innen gekämpft und uns auch durchgesetzt", so deren Wohnbausprecherin Nina Tomaselli. Provisionspflichtig sei nicht die Person, die einen Auftrag gegeben habe, sondern diejenige, die den Erstauftrag gegeben habe, betonte sie. Verdeckte Kosten wie Ablösen oder Besichtigungsgebühren seien ausgeschlossen.
Die SPÖ wiederum sieht durchaus noch Umgehungsmöglichkeiten, die geschlossen werden müssten. Außerdem müsse die Regel, "wer den Makler beauftragt, zahlt den Makler", nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch beim Wohnungs- und Hauskauf gelten.
Keine Chancen für Umgehungskonstruktionen sieht hingegen Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilientreuhänder. Denn jede von einem Vermieter über einen Makler inserierte Wohnung habe ja einen Vermieter, und der müsse zahlen - und nicht derjenige, der sie mieten möchte. Dass es zu Streitfällen kommen könne, ob ein Makler-Inserat von einem Vermieter beauftragt wurde, glaubt Gollenz nicht, denn jede Beauftragung müsse schriftlich festgehalten werden, betonte er heute im "Ö1-Mittagsjournal". Der Verband der Immobilienwirtschaft versicherte heute ebenfalls in einer Aussendung: "Selbst wenn der Makler ohne Auftrag schon eine Werbemaßnahme gesetzt hat, ist jegliche Provisionsvereinbarung unwirksam und kann zurückgefordert werden."
Zu den Wohnungskosten hat sich heute auch die Wirtschaftskammer Wien zu Wort gemeldet. "Die für die Sanierung und in weiterer Folge für die Dekarbonisierung im Immobilienbereich notwendigen Finanzmittel müssen auch durch die Mieteinnahmen gedeckt sein. Die Immobilienbranche muss daher die Preissteigerungen, die durch die Inflation im Bereich Energie, Baumaterialien und Personal entstanden sind, durch ebenfalls angepasste Mieteinnahmen abdecken können", meinte WK Wien-Vertreter Michael Pisecky mit Verweis auf die im kommenden Frühjahr anstehende Wertsicherung der Richtwertmieten. "Ohne diese Inflationsanpassung bei den Mieten sind diese Investitionen überhaupt nicht finanzierbar. Daher sollten die Regierung und der Nationalrat keinesfalls an dieser Wertsicherungsklausel bei Mietverträgen rütteln" so Immobilienobmann Pisecky.
Auslöser der Sorgen der Immobilienbranche sind Aussagen von Wifo-Chef Gabriel Felbermayr, wonach man überlegen sollte, ob die Mieterhöhungen an die richtigen Indikatoren geknüpft seien. Es sei "nicht naturgesetzlich so gegeben", dass die Mieten mit dem Verbraucherpreisindex steigen, sagte Felbermayr in der ORF-"Pressestunde" vom Sonntag.
Grundsätzlich gebe es in den heimischen Ballungszentren zu wenig Angebot im Vergleich zur Nachfrage, was die Preise anheize. "Da würde ich vor weiteren Zuschüssen warnen ohne darüber fundamental nachzudenken." Es gebe auch international Belege in Richtung einer zunehmenden Monopolisierung, es handle sich auch um ein Wettbewerbsthema.
Im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsthema forderte Felbermayr eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die auf solche Themen "sehr genau angesetzt" gehöre. "Da gehört sicher bei den Ressourcen nachgelegt", so Felbermayr über die Ausstattung der BWB. Es könne sein, dass es durch starke Konzentrationen Preistreiberei gebe. "Ein Blick darauf tut sicher gut."