Bordbistros finden sich in derzeit auf Schiene befindlichen Railjets © APA - Austria Presse Agentur
Man kennt es eher umgekehrt in der Gastronomie, wo es teils bis zu 5 Prozent Rabatt für Barzahlungen gibt. Doch in den vom Cateringunternehmen DoN's betriebenen Bordbistros in ÖBB-Zügen gibt es 5 Prozent Rabatt, wenn man mit Karte zahlt, so die "Salzburger Nachrichten". Schon zuvor hätten 60 Prozent der Gäste mit Karte oder digital bezahlt, der Firma kommen Kartenzahlungen entgegen, sagt eine DoN's-Sprecherin. Die ÖBB bestätigen der APA den "Anreiz" zur Kartenzahlung.
"Wir haben bei unserer Bordgastronomie mit Umstellung auf die Sommerkarte seit 19. Juni einen neuen Rabatt für die Kundinnen und Kunden in Höhe von 5 Prozent bei Kartenzahlung eingeführt", so ÖBB-Sprecher Bernhard Rieder. "Gemeinsam mit unserem Dienstleister DoN's wollten wir einen Anreiz schaffen, damit Kundinnen und Kunden künftig häufiger mit Karte ihre Rechnung begleichen."
Kartenzahlungen bereits weiter angestiegen
"Der Rabatt wird von unseren Fahrgästen freudig angenommen", betonte Rieder. "In den ersten Tagen seit der Einführung sind die Kartenzahlungen um rund 10 Prozent gestiegen."
Bei der Abrechnung erspare man sich Aufwand und erhöhe die Sicherheit, da Beschäftigte weniger Bargeld bei sich tragen müssten, so die Sprecherin des Catering-Unternehmens den "SN". "Kartenzahlungen verkürzen zudem die Transaktionszeiten deutlich, was in einem hochfrequentierten Umfeld wie der Zuggastronomie zu spürbar kürzeren Wartezeiten für unsere Gäste führt", sagte sie der Zeitung. Das Feedback der Kunden sei überwiegend positiv.
"Unser Ziel ist es nicht, Gäste mit Barzahlung auszuschließen oder zu sanktionieren", so die DoN's-Sprecherin. "Anstatt einen Aufschlag für Kartenzahlung einzuführen, haben wir uns entschieden, diese mit einem kleinen Preisvorteil zu belohnen."
"Barzahlende erhalten damit keine Schlechterstellung"
Die Preise für alle Getränke und Speisen sind seit Dezember 2024 gleich geblieben und wurden bei dieser Umstellung nicht erhöht, betonte Rieder gegenüber der APA. "Barzahlende erhalten damit keine Schlechterstellung."
Rechtlich erlaubt wäre ein umgekehrtes Vorgehen mit Aufschlägen ohnehin nicht. Geregelt ist das im sogenannten Zahlungsdienstegesetz. "Das Gesetz sieht explizit vor, dass der Empfänger einer Zahlung kein gesondertes Entgelt für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments verrechnen darf", erklärt VKI-Jurist Joachim Kogelmann laut "Salzburger Nachrichten". Vor mehr als zehn Jahren ging der VKI mit einer Sammelklage durch die Instanzen und bekam vom Europäischen Gerichtshof recht. Damals ging es um Zahlscheinentgelte.
Rechtlich okay, harsche Kritik von Freiheitlichen
Dass ein Rabatt eingeräumt wird, wenn man mit Karte bezahlt, ist indes möglich. Doch freuen tut das dann nicht jeden. Von der FPÖ kam eine regelrechte Protestwelle von Generalsekretär Christian Hafenecker abwärts. Dieser forderte ein Einschreiten des für die ÖBB zuständigen Verkehrsministers Peter Hanke (SPÖ) gegen den Rabatt für Karten. "Die Diskriminierung von Barzahlern in Speisewägen der ÖBB ist ein handfester Skandal und muss sofort abgestellt werden", forderte der Freiheitliche. Barzahler würden zum "Strafaufschlag" verdonnert. Der Bundespolitiker argumentierte auch damit, dass die ÖBB ein staatliches Unternehmen sind. Dieses gehe es aber nichts an, welche Zahlungsart seine Kunden wählten.
DoN's selbst ist freilich nicht staatlich, sondern von den ÖBB beauftragter externer Caterer. Die Firma DoN's von Gastronom Josef Donhausser war im Frühjahr 2018 nach Anbieterwechsel von Do&Co zu DoN's der ÖBB-Caterer geworden. DoN's hatte beispielsweise nach seinem "Einzug" die Ausstattung wie Kassensysteme oder Service-Trolelys selbst mitgebracht.
Zukunft "Catering-Zonen" mit Automaten
Übrigens: In den am Mittwoch für ab Ende 2026 angekündigten doppelstöckigen ÖBB-Railjets für den Fernverkehr stellt sich die Frage nicht. Dort gibt es nämlich keine Bistros sondern "Catering-Zonen" mit Jausen- und Getränkeautomaten. Die funktionieren digital und mit Cash ohne bisher bekannten Preisunterschied.