Signa-Pleiten bringen schärfere Bilanzregeln © APA - Austria Presse Agentur
Die scheidende Regierung will noch die seit längerem angekündigten schärferen Regeln gegen Bilanz-Verschleierungen bei Unternehmen auf den Weg bringen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist am Montag in Begutachtung geschickt worden. Damit sollen als Reaktion auf die Signa-Pleiten härtere Strafen für Firmen eingeführt werden, die ihre Bilanz durch verspätete und ausbleibende Berichterstattung verschleiern. Als Geldbuße sollen 5 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes drohen.
Bereits Anfang des Vorjahres hatte Justizministern Alma Zadic (Grüne) nach ersten Insolvenzen in der Signa-Gruppe einen entsprechenden Maßnahmenplan vorgelegt. Unternehmen der Gruppe hatten immer wieder gegen Vorgaben in dem Bereich verstoßen. Nun haben sich ÖVP und Grüne quasi am letzten Drücker noch auf einen Begutachtungsentwurf geeinigt. Technisch soll dies über die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) passieren, hieß es aus dem Justizministerium - dies hätte eigentlich schon bis Mitte 2024 passieren sollen.
Strafen werden erhöht
Durch das Gesetz soll verhindert werden, dass Unternehmen einfach Zwangsstrafen mehrerer Bilanzperioden kumulieren lassen und dennoch über einen längeren Zeitraum keine Berichterstattungs-Unterlagen offenlegen. So wird etwa die Strafdrohung für die Vertreter mittlerer und großer Gesellschaften erhöht. Für die erste Strafe soll sie bei 7.000 Euro liegen, für die zweite und jede folgende Strafe bei mittelgroßen Unternehmen bis 20.000 Euro (bisher 10.800 Euro) und bei einem großen Unternehmen bis 50.000 Euro (bisher 21.600 Euro). Der Strafrahmen gegen die Gesellschaft selbst soll bis zu fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes betragen - dies soll vor allem milliardenschwere Unternehmen zur zeitnahen Offenlegung animieren.
Außerdem sollen neue Transparenzregeln eingeführt werden: So soll die Zusammenrechnungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, "klein" zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht. Bisher gilt nur für Aktiengesellschaften, dass die Mutter ihre Schwellenwerte auf konsolidierter Basis berechnen muss. Künftig sollen alle Kapitalgesellschaften erfasst werden - also insbesondere auch Holding-GmbHs. Relevant ist das für die Größenkriterien und potenzielle Zwangsstrafen.
Verfahren können amtswegig eingeleitet werden
Darüber hinaus sollen Verfahren vor Firmenbuchgerichten auch amtswegig eingeleitet werden können. Derzeit dürfen sie nur tätig werden, wenn ein Unternehmen Einspruch erhebt - das kommt jedoch kaum vor. Eine im ordentlichen Verfahren ergangene Zwangsstrafe ist außerdem vom Gericht zu veröffentlichen.
Die Umsetzung der Richtlinie bringt außerdem die Ergänzung der Berichterstattungsregeln um soziale und ökologische Informationen - diese sollen für große sowie börsennotierte Unternehmen gelten.