Italien hat im Juli Klage gegen die Anti-Transitmaßnahmen eingereicht © APA - Austria Presse Agentur

Im Streit um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen auf der Brennerstrecke unterstützt die EU-Kommission Italien bei seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Brüsseler Behörde habe beantragt, Streithelferin in dem Verfahren zu werden, bestätigte ein EuGH-Sprecher der APA am Montag. Damit sei die Kommission nicht Mitklägerin im Verfahren, könne aber ihre Sicht der Dinge vor dem EU-Gerichtshof vortragen.

"Die Kommission hat einen Antrag auf Zulassung als Streithelferin in dem anhängigen Verfahren gestellt, um die Anträge der Italienischen Republik zu unterstützen und die in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme dargelegten Standpunkte darzulegen und zu erläutern", bestätigte auch ein Sprecher der Kommission das Verfahren. "Dies ist die übliche Vorgehensweise in Fällen, die auf Artikel 259 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 259 regelt die Vorgehensweise bei Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten; Anm.) gestützt sind."

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) erklärte in einer Reaktion gegenüber der APA, dass "dieser Schritt nicht überraschend" komme. "Es hält uns nicht davon ab, an den bestehenden Notmaßnahmen festzuhalten. Die Europäische Kommission hat es bisher nicht für notwendig erachtet, selbst eine Klage einzureichen. Demnach ist die Kommission wohl selbst nicht von Erfolg und Zweck der Klage überzeugt", schlussfolgerte der Landeschef. Die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen würden wirken, indem sie die Luftqualität im Bundesland erhöhen sowie Verkehrs- und Versorgungssicherheit garantieren: "Dementsprechend wird auch der EuGH nicht am Grundgerüst der Tiroler Transit-Notmaßnahmen rütteln."

EU-Kommission machte im Mai Weg für Klage frei

Italien hatte die Klage im Juli eingereicht. Davor hatte die EU-Kommission bereits Mitte Mai den Weg für eine solche Klage freigemacht. In der Stellungnahme gab die Behörde der Kritik Italiens in markanten Bereichen recht, auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren wurde aber verzichtet. Einige der Tiroler Maßnahmen würden den freien Warenverkehr einschränken. Konkret nannte die Kommission das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot für "bestimmte schienenaffine Güter", das Winterfahrverbot an Samstagen und die Rationierung der Einfahrt von Schwerlastfahrzeugen auf die Autobahn, also die Lkw-Blockabfertigung bzw. Dosierung.

Einige Argumente Österreichs erkannte die Brüsseler Behörde zwar an, die Maßnahmen seien aber nicht kohärent und könnten daher nicht "durch die Erreichung der angestrebten Ziele (Umweltschutz, Straßenverkehrssicherheit, Verkehrsfluss oder Versorgungssicherheit) gerechtfertigt werden." Darüber hinaus dürften einige dieser Maßnahmen ausländische Unternehmen eher betreffen als österreichische, hieß es. Was den Einwand Italiens gegen Österreich bezüglich einer angeblich mangelnden loyalen Zusammenarbeit anbelangte, stellte die Kommission hingegen fest, dass Italien keine ausreichenden Beweise zur Untermauerung dieses Vorwurfs vorgelegt hatte.

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ erklärte zwar, "gesprächsbereit" zu sein, betonte aber auch - unterstützt von der bisherigen türkis-grünen Bundesregierung - angesichts des überbordenden Transitverkehrs an den "Notmaßnahmen" jedenfalls nicht zu rütteln bzw. festhalten zu wollen. Diese seien notwendig und rechtskonform. Zudem drängte Landeshauptmann Mattle wiederholt auf eine große europäische Lösung und brachte dabei Maßnahmen wie ein "Slot"-System für buchbare Lkw-Fahrten sowie eine Korridormaut aufs Tapet. Der Landeshauptmann ließ auch deutliche Kritik an der Stellungnahme der Kommission anklingen.