Eine Not-Übernahme mit Nachspiel © APA - Austria Presse Agentur
Die Schweizer Großbank UBS muss sich zwei Klagen von Investoren in Zusammenhang mit der 2023 übernommenen Credit Suisse stellen. Eine US-Bezirksrichterin entschied in der Nacht auf Dienstag, dass die UBS wegen angeblich falscher und irreführender Aussagen der Finanzlage der Credit Suisse vor dem Zusammenbruch im März 2023 verklagt werden kann. Core Capital Partners dürfe im Namen amerikanischer Käufer von den auf null abgeschriebenen Credit-Suisse-"AT1"-Anleihen klagen.
Dies geschah durch die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der UBS-Rettungsaktion. Die Richterin entschied zudem, dass US-Käufer von Credit-Suisse-Hinterlegungsscheinen und mehreren anderen Anleiheemissionen ihre separate Klage als Sammelklage weiterführen dürfen. Die Richterin lehnte es aber ab, die beiden Klagen zusammenzulegen. Die UBS wollte sich nicht äußern.
Zu den weiteren Beklagten gehören der ehemalige Credit-Suisse-Chef Ulrich Körner, der frühere Verwaltungsratspräsident Axel Lehmann und der ehemalige Finanzchef Dixit Joshi. Ihre Anwälte reagierten nicht sofort auf Anfragen nach einer Stellungnahme.