Regierung einigt sich auf Mietpaket.

NEW BUSINESS - NR. 10, OKTOBER 2025
Die Mietpreisbremse für den ungeregelten Bereich soll mit Jänner 2026 in Kraft treten. © Burdun/Freepik

Mit einer neuen Mietpreisbremse und längeren Befristungen sollen Mieter:innen künftig besser vor Kostenexplosionen geschützt werden.

Die Bundesregierung bringt die größte Mietrechtsreform seit 2006 auf den Weg. Zum ersten Mal wird es Preiseingriffe bei den ungeregelten Mieten geben. Außerdem wird die Mietpreisbremse für den geregelten Bereich verlängert und ausgeweitet sowie die Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre erhöht. Die Mietpreisbremse für den ungeregelten Bereich soll mit Jänner 2026 in Kraft treten.

Konkret aussehen soll sie so: Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent beträgt, darf der über drei Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur zur Hälfte an die Mieter:innen von Wohnungen weitergegeben werden. „Dadurch werden weitere Millionen Mieter vor einer Preisexplosion bei hoher Inflation geschützt“, sagte Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ). Mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern soll das Gesetz für alle neuen und bestehenden Mietverträge gelten.

Eine Wertanpassung darf künftig außerdem nur noch einmal pro Jahr erfolgen und das frühestens am 1. April. Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen gleich mehrmals jährlich mit Mietsteigerungen zu kämpfen haben. Für die Wohnungsmiete gilt das Gesetz – im Unterschied zu Geschäftsmieten, wo es die Möglichkeit geben wird, etwas anderes zu vereinbaren – zwingend.

Rückforderungen nur fünf Jahre
Verlängert werden außerdem die Preisgrenzen für den geregelten Bereich. 2026 dürfen die rund 600.000 Richtwert- und Kategoriemieten sowie alle Mieten auf Basis des „angemessenen Mietzinses“ – also bei allen Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes – nur um maximal ein Prozent steigen, 2027 um maximal zwei Prozent.

Ab 2028 gelten im geregelten Bereich dieselben Bedingungen wie im ungeregelten: Liegt die Inflation über drei Prozent, dürfen Vermieter:innen die Mieten nur um die Hälfte des darüber liegenden Inflationswerts erhöhen. Davon ausgenommen sind nicht gewinnorientierte gemeinnützige Bauvereinigungen. „Wir lassen die Bremse stark angezogen“, so der Vizekanzler, der nicht mit Lob an der Arbeit der Regierung sparte: „Ja, wir starten mit diesem großen Paket gegen die Teuerung in die politische Herbstarbeit“. 

Für alle ab 1. November 2025 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge wird die Mindestbefristung auf fünf Jahre verlängert. Die Bundesregierung hat sich auch darauf geeinigt, dass zu viel bezahlte Mieten von Mieter:innen ab in Kraft treten des Gesetzes nur noch rückwirkend fünf Jahre zurückgefordert werden können, anstatt wie bisher bis zu 30 Jahre rückwirkend. (BS)