v.l.n.r.: Helmut Tenschert, Roland P. Wallner, Paul Leitenmüller, Laurenz Strebl und Walter Strobl © Leadersnet/CRIF

Das Auslaufen der Corona-Staatshilfen kann für viele Unternehmen den Konkurs bedeuten. Die strenge Haftung unternehmerisch tätiger Personen ist eine oft unterschätzte Gefahr mit persönlichen Folgen.

Viele Unternehmen haben in den vergangenen Monaten von den Corona-Staatshilfen profitiert, die Insolvenzen sind laut dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) im Jahr 2020 sogar um über 40 % zurückgegangen und erreichten damit einen historischen Tiefstand. Noch bis Ende Juni ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bei Überschuldung ausgesetzt, doch ab dem zweiten Halbjahr und mit Auslaufen der Staatshilfen erwarten Experten eine Insolvenzwelle. Wenn Zulieferer, Geschäftspartner oder Kunden angesichts der Krise ins Trudeln kommen, kann diese auch gesunde Unternehmen treffen - im schlimmsten Fall endet es für sie in einem Anschlusskonkurs.

"Die Republik hat Milliarden an Geld vorgeschossen. Viele Unternehmen, die vorher schon angeschlagen waren, wurden ,durchgefüttert', sie werden die ersten sein, die eine Insolvenz anmelden müssen und das hat möglicherweise auch Folgen für gesunde Unternehmen. Es droht ein Dominoeffekt", warnt Helmut Tenschert, selbstständiger Berater für Versicherungsmakler und -betriebe, im Rahmen des CRIF Experten-Talks.


v.l.n.r.: Paul Leitenmüller, Walter Strobl und Roland P. Wallner
v.l.n.r.: Paul Leitenmüller, Walter Strobl und Roland P. Wallner (c) Leadersnet/CRIF

Walter Strobl, CEO des Inkassounternehmens INKO Inkasso GmbH und Vorstandsmitglied im IVÖ (Inkassoverband Österreich), ergänzt: "Bei gesunden Unternehmen lauert die Gefahr in der Lieferkette und im Bestand - also bei Kunden, Lieferanten und Partnern, die ich oftmals gut kenne und von denen in normalen Zeiten kein Risiko ausgeht. Durch die Corona-Pandemie ergibt sich aber eine andere Risiko-Dynamik und es kann durch bisher stabile Partner eine plötzliche und unerwartete Gefahr für mich selbst entstehen."

Geschäftsführer haftet mit gesamtem Privatbesitz

Den Experten zufolge werden die Masseverwalter im Falle eines Konkurses den Fokus vermehrt auf die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers legen. Dieser ist verpflichtet, bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und im Wohle des Unternehmens zu handeln. Wird diese Sorgfaltspflicht nicht eingehalten oder war sein vorbeugendes Risikomanagement ungenügend, so haftet der Manager für den eingetretenen Schaden mit seinem privaten Vermögen.

"Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist kein Ehrenamt, es ist eine Aufgabe, die mit Verantwortung und Pflichten einhergeht. Ein Geschäftsführer muss betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse haben, ist das nicht der Fall, kann er nicht mit der gebotenen Sorgfalt handeln und begibt sich in ein Minenfeld, in dem Haftungen drohen", sagt Laurenz Strebl, Rechtsanwalt mit Fokus auf Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, und rät daher: "Geschäftsführer sind jetzt mehr denn je gefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wenn das Unternehmen in eine finanzielle Schräglage gekommen ist, dann gilt: Fakten auf den Tisch legen und erforderlichenfalls den Insolvenzantrag stellen."

Das bestätigt auch Versicherungsexperte Helmut Tenschert: "Die Haftung des Geschäftsführers ist persönlich und unbegrenzt und der erste, auf den im Zuge einer Insolvenz gegriffen wird, wird der Geschäftsführer sein. Es ist daher in seinem eigenen Interesse, vorausschauend und verantwortungsbewusst zu agieren."




Prozesse hinterfragen und Bestandskunden überprüfen

Doch was können Unternehmen und ihre Geschäftsführer tun, um gut auf die Insolvenzwelle vorbereitet zu sein und mögliche Risiken zu minimieren?

"Wichtig ist jetzt, vorhandene, interne Prozesse zu kontrollieren und zu hinterfragen, denn durch die Corona-Pandemie ist vieles anders als zuvor. Bestehende Kunden sollten überprüft und auf Alarmsignale hinsichtlich Zahlungsverhalten geachtet werden - ein sauberes Forderungsmanagement ist essenziell. Empfehlenswert ist auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern oder die Verwendung von Monitoring-Tools, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen", empfiehlt Walter Strobl.

Wichtiger Partner für Unternehmen ist hier der Technologieanbieter und Datenspezialist CRIF. Roland P. Wallner ist Senior Key Account Manager bei CRIF Austria für die Branchen Versicherung, Energie und große Corporate Unternehmen und bestätigt: "Viele Unternehmen sind unmittelbar von ihren Geschäftspartnern abhängig - bricht hier die Lieferkette ab, gefährdet dies die eigene Geschäftsfähigkeit. Je früher man entsprechende Warnsignale erkennt, desto eher lässt sich die eigene Existenz nachhaltig absichern. Spätestens jetzt ist es also an der Zeit, mit den richtigen Tools, die CRIF hier anbietet, Maßnahmen zu setzen, die mich als Geschäftsführer entlasten und zeitgleich das Unternehmen absichern. Eine Portfolioanalyse des Kundenstammes hilft Unternehmen, das aktuelle Risiko bei ihren Bestandskunden und Partnern richtig einzuschätzen. Laufendes, automatisiertes Monitoring sorgt zusätzlich dafür, Veränderungen von Geschäftspartnern frühzeitig zu erkennen, so dass rasch und proaktiv gegengesteuert werden kann."


v.l.n.r.: Helmut Tenschert, Laurenz Strebl, Paul Leitenmüller, Walter Strobl und Roland P. Wallner
v.l.n.r.: Helmut Tenschert, Laurenz Strebl, Paul Leitenmüller, Walter Strobl und Roland P. Wallner (c) Leadersnet/CRIF

Für den Geschäftsführer gilt laut Rechtsanwalt Laurenz Strebl daher zusammengefasst: Sich in Eigeninitiative mit betriebswirtschaftlichen Maßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, die Sorgfaltspflichten genau einhalten und die Hilfe von Experten hinzuziehen.

Blick in die Zukunft

Abschließend sind sich die Experten einig: Die vergangenen sehr herausfordernden Monate werden wirtschaftlich sicherlich noch eine Weile nachwirken, aber es wird die Zeit des Aufbruchs kommen. Hier werden all jene Unternehmen profitieren, die offen für Neues sind, die vorausschauend agieren und ihre Prozesse entsprechend anpassen. (red.)

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