Hans Harrer, Vorsitzender Senat der Wirtschaft © Richard Tanzer
Seit Dezember 2019 dürfen laut dem 3. Abschnitt, §§28ff des Zustellgesetzes, nur Verantwortliche des öffentlichen Bereichs elektronische Zustellungen durchführen.
In einer Aussendung appelliert das österreichische Wirtschafts-Netzwerk Senat der Wirtschaft (SdW) an Bundeskanzler Karl Nehammer, das Zustellgesetz zu novellieren und die elektronische Zustellung auch für die Privatwirtschaft wieder zu ermöglichen. Demnach wäre es vor der ZustellG-Novelle von 2019 Unternehmen und Bürger:innen bereits erlaubt gewesen, elektronische Zustellungen vorzunehmen. Jedoch sei diese Möglichkeit seitdem abgeschafft worden, während Behörden weiterhin davon Gebrauch machen könnten, wie der Senat kritisiert.
Seit Dezember 2019 dürften den Angaben zufolge laut dem 3. Abschnitt, §§28ff des Zustellgesetzes, nur Verantwortliche des öffentlichen Bereichs elektronische Zustellungen durchführen, inklusive der Nutzung von elektronischen Zustelldiensten, Teilnehmerverzeichnis und Anzeigemodul (Mein Postkorb; Zustellung VON Behörden). Unternehmen hingegen seien gesetzlich verpflichtet, Sendungen der öffentlichen Verwaltung elektronisch zu empfangen, ohne jedoch selbst elektronische Zustellungen an Behörden vornehmen zu können. Stattdessen müssten Briefsendungen an andere Unternehmen, Kunden oder Verwaltungen postalisch, auf Papier verschickt werden.
"Diese einseitige Regelung ist nicht nachvollziehbar. Vor der ZustellG-Novelle von 2019 war es Bürger:innen und Unternehmen gestattet, elektronische Zustellungen über einen elektronischen Zustelldienst durchzuführen. Warum diese Möglichkeit für die Privatwirtschaft abgeschafft wurde, bleibt unklar. Die damit einhergehende bürokratische Belastung und die Behinderung der digitalen Transformation sowohl auf unternehmens- als auch behördenseitig sind enorm. Zudem entsteht ein erheblicher ökologischer Schaden durch die verstärkte Nutzung von Papier für Briefsendungen", so Senats-Vorsitzender Hans Harrer.
Harrer fügt hinzu: "Es ist an der Zeit, die Chancen der Digitalisierung voll auszuschöpfen und dabei u.a. die E-Zustellung auch für die Privatwirtschaft wieder zu ermöglichen. Unternehmen sollte die gleichen Möglichkeiten wie Behörden erhalten, um elektronische Zustellungen durchzuführen und von den Vorteilen eines sicheren und effizienten Kommunikationskanals profitieren." (red.)
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