Rechnungshof nahm Flughafen Klagenfurt unter die Lupe © APA - Austria Presse Agentur

Fehlendes Liquiditätsmanagement, eine nicht nachvollziehbare Auflösung sämtlicher Abfertigungsrückdeckungsversicherungen oder "auffällige Sachverhalte" bei Geschäftsbeziehungen mit dem Investor zuzurechnenden Gesellschaften: Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) fand bei seiner Überprüfung der Tätigkeit der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft (KFBG) der Jahre 2018 bis 2024 zahlreiche Kritikpunkte, die in 69 Empfehlungen mündeten.

Der Flughafen Klagenfurt war bis 2018 im Eigentum der öffentlichen Hand, bevor ein privater Investor 74,9 Prozent der Anteile übernahm. Die restlichen 25,1 hielten das Land Kärnten (Kärntner Beteiligungsverwaltung - K-BV) und die Stadt Klagenfurt, wobei im Beteiligungsvertrag eine Call Option vereinbart wurde, wonach die K-BV und die Stadt ihre Anteile etwa bei Unterschreiten eines jährlichen Passagieraufkommens von 100.000 zurückerwerben konnten. Aufgrund des coronabedingten Absinkens der Passagierzahlen von über 200.000 auf 49.395 im Jahr 2020 und in weiterer Folge 29.577 Passagiere im Jahr 2021 und 82.760 im Jahr 2022 drohte der KFBG 2023 die Zahlungsunfähigkeit. Bei der folgenden Kapitalerhöhung leisteten nur die K-BV und die Stadt Klagenfurt ihre Anteile fristgerecht und erwarben somit die Mehrheit zurück, im Mai 2023 beschloss die Landesregierung, die Call Option zu ziehen.

Kritik an fehlendem Liquiditätsmanagement

In seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht kritisiert der LRH unter anderem das fehlende Liquiditätsmanagement der KFBG. Die liquiden Mittel waren demnach zum Teil "wesentlich höher als erforderlich", wie es heißt. So solle die Liquidität 2. Grades bei 100 Prozent liegen, 2020 lag diese mit 1.549 Prozent jedoch "viel zu hoch". Der LRH empfahl daher, verstärktes Augenmerk auf die Liquiditätsplanung zu legen. Auch diverse Geschäftsbeziehungen stehen in der Kritik: So habe die KFBG von 2018 bis 2023 zahlreiche Geschäfte mit Gesellschaften abgeschlossen, die dem privaten Investor zuzurechnen waren.

Hierfür fehlten nicht nur nachvollziehbare Kostenvergleiche, auch schriftliche Vereinbarungen lagen zum Teil nicht vor oder waren nicht unterfertigt. Zudem erachtet der LRH die verrechneten Kosten in einigen Fällen als zu hoch. Die "auffälligen Sachverhalte" könnten laut LRH "auf verdeckte Gewinnausschüttungen und somit auf mögliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe hindeuten". Eine Gesellschaft des Investors verrechnete etwa jährlich bis zu rund 273.000 Euro für ihre Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung, obwohl die KFBG die operativen Tätigkeiten für die Geschäftsbuchhaltung und Lohnverrechnung durchführte und es keine merkbare Personalreduktion oder andere Einsparungen durch die Auslagerung des Finanzbereichs gab.

Nicht nachvollziehbare Auflösung der Abfertigungsrückdeckungsversicherungen

Wie der Rechnungshof weiters festhält, verkaufte die KFBG 2021 Winterdienstfahrzeuge und ersetzte sie durch ältere und gebrauchte, aber breitere Maschinen. Die Verkaufserlöse seien jedoch nicht zur Finanzierung der Neuanschaffung herangezogen worden, stattdessen finanzierte man diese mittels Ratenkauf. "Der Verkauf der Winterdienstgeräte diente daher der Liquiditätsbeschaffung", heißt es im Bericht. Der LRH empfiehlt, vor Veräußerungen Alternativen - wie den Umbau von vorhandenen neueren Geräten und Fahrzeugen - zu überprüfen. Kritik übt der Bericht auch an der Auflösung sämtlicher Abfertigungsrückdeckungsversicherungen im Jahr 2022. "Warum diese aufgelöst wurden, ist nicht nachvollziehbar", heißt es. Der LRH kritisiert den Umstand, dass es derzeit keine Vorsorge für die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich im "Abfertigungssystem alt" befinden.

Ebenfalls in Kritik steht der Erwerb einer Betankungsanlage um 355.000 Euro, für deren Betrieb, Instandhaltung und Rückbau zuvor 30 Jahre lang ein Energieversorgungsunternehmen verantwortlich gewesen war. Nach der Kündigung des Pachtvertrags 2022 wurde die Anlage jedoch nicht abgebaut und die Fläche saniert, sondern von der KFBG gekauft. Der Kaufpreis wurde laut LRH nicht plausibilisiert. Zudem habe die KFBG die Verantwortung für Kontaminationen der Grundfläche übernommen. Diese Entscheidung ist für den Landesrechnungshof "nicht nachvollziehbar, da der Verkäufer zur Beseitigung der Bodenbelastungen verpflichtet gewesen wäre". Die Höhe der Kosten für allfällige Bodensanierungen seien nicht abschätzbar, so LRH-Direktor Günter Bauer. Das neue Betankungsgeschäft der KFBG habe sich schließlich als defizitär herausgestellt: Statt der bis 2022 erzielten jährlichen Pachteinnahmen von rund 35.000 Euro führte das neue Modell im Jahr 2023 zu einem Verlust von rund 184.000 Euro. Der LRH übt Kritik an einer fehlenden Kostenkalkulation vor der Übernahme.

KFBG will "unrechtmäßige und zu hoch verrechnete Leistungen" zur Verrechnung bringen

Die KFBG hielt fest, dass seit der Rücknahme der Gesellschaft durch die öffentliche Hand im Juli 2023 "eine umfassende Restrukturierung und Neuausrichtung im Gange" sei. Ein sichtbares Zeichen des wiederhergestellten Vertrauens sei die Rückkehr internationaler Airline-Partner, etwa Eurowings, an den Klagenfurt Airport. Im ersten Quartal 2025 habe das Passagierwachstum 25 Prozent betragen. Die KFBG werde nun "unrechtmäßige und zu hoch verrechnete Leistungen an den früheren Mehrheitseigentümer Franz Peter Orasch und seine Gesellschaften zur Verrechnung bringen". Dazu zählten auch "fragwürdige Einsätze von Flughafenmitarbeitern, etwa bei der Weinlese auf dem Weingut der Familie Orasch". Für den Fall ausbleibender Zahlungen behalte sich die Gesellschaft rechtliche Schritte vor. Abschließend hält LRH-Direktor Günter Bauer fest: "Auffällige Sachverhalte sollten genau untersucht und mögliche Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Insbesondere sollte auf Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr sowie auf Schadenersatz geachtet werden."

Grüne fordern Untersuchungsausschuss

Kritik kam inzwischen von den Grünen Kärnten: "Die Enthüllungen über fragwürdige Geschäfte, defizitäre Investitionen und fehlende Kontrolle offenbaren nicht nur ein wirtschaftliches und politisches Fiasko, sondern auch eine bittere Wahrheit: Der Flughafen ist ein Fass ohne Boden, das seit Jahren Millionen an Steuergeld verschlingt - und niemand schaut hin", so Olga Voglauer, Nationalratsabgeordnete und Landessprecherin der Grünen Kärnten. Sie fordert "lückenlose Aufklärung" in einem Untersuchungsausschuss.

Für Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer war die Ziehung der Call-Option im Nachhinein "die einzig richtige und gleichzeitig absolut notwendige Entscheidung und Konsequenz aus den Vorgängen am Airport", wie er am Dienstag in einer Aussendung unterstrich. Viele der am Flughafen geplanten und avisierten Großprojekte hätten sich später "leider als Luftschlösser" entpuppt. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der finale LRH-Bericht "eine wichtige Basis" für alle weiteren notwendigen Aufklärungshandlungen und die Prüfung von Ansprüchen bzw. Forderungen der Flughafenbetriebsgesellschaft etc. liefern werde. Laut Beteiligungsreferent Martin Gruber (ÖVP) hat der LRH-Bericht aufgezeigt, "dass der Umgang des früheren Eigentümers mit dem Klagenfurter Flughafen diesen nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht in massive Turbulenzen geführt hat". Die Rücknahme der Anteile habe sich als "absolut richtig" bestätigt.

"Auf eine missglückte Privatisierung folgten eine missglückte Rücknahme und die Fortsetzung des Sinkfluges des Flughafens!", kritisierte hingegen am Nachmittag der Kärntner FPÖ-Chef, Klubobmann Erwin Angerer via Aussendung. Der Bericht des Landesrechnungshofes werde nun im Kontrollausschuss des Landtages behandelt und entsprechende Auskunftspersonen geladen.