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Christoph Harrer ist Steuerberater und Partner bei der TPA-Gruppe, Eva Aschauer, MRICS, ist Head of ESG und Partnerin Advisory bei der TPA-Gruppe © Bildmontage: Christoph Meissner/TPA

Der Nachhaltigkeitsbericht ist auf dem besten Weg, von der Kür zur Pflicht zu werden. Die Expert:innen der TPA Steuerberatung wissen, worauf es dabei ankommt, und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Momentan gibt es für vorausschauende Unternehmer:innen ein Zeitfenster voller Chancen, beispielsweise in der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Von manchen Unternehmen, z. B. jenen aus der Finanzbranche, wird dies bereits seit Längerem verlangt, in vielen anderen Branchen ist es auch bald so weit. Damit stellt sich unweigerlich die Frage, ob man als Unternehmer:in zuwartet, bis es zur Pflicht wird, oder ob man freiwillig mit der Nachhaltigkeitsbericht­erstattung startet. Wir sind der Meinung, es ist gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten sinnvoll, ganz vorne mit dabei und damit startklar für die Zukunft zu sein. 

Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) deutlich ausgebaut werden und zukünftig (aus heutiger Sicht ab dem GJ 2024) auf

• alle großen Unternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: 

• Bilanzsumme größer als 20 Mio. Euro
• Umsatz größer als 40 Mio. Euro    
• Zahl der durchschnittlichen Beschäftigten: über 250

• und alle börsenotierten Unternehmen (ausgenommen börsenotierte Kleinst­unternehmen) erweitert werden.

Auseinandersetzung mit wichtigen Fragen eröffnet neue Möglichkeiten
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, bringt Unternehmen dazu, sich wichtige Fragen zu stellen: Beispielsweise, welche Standards gibt es hierfür und welche wende ich am besten an? Welche Daten werden gebraucht und wie bekommt man diese Daten aus den IT-Systemen? Vielleicht haben bestimme Daten davon an anderer Stelle auch einen Mehrwert? Werden zum Beispiel die im letzten Jahr angeschafften Firmen-E-Bikes auch tatsächlich genutzt? Und wie viel spart das Unternehmen damit an Taxikosten oder verringert damit den CO2-Ausstoß? Darüber hinaus haben viele Banken bereits eine umfassende Checkliste mit Fragen zum Thema ESG. Zahlreiche Mieter stellen immer häufiger Fragen zum Thema Nachhaltigkeit, vor allem internationale Konzerne, die ihrerseits wiederum bestimmten Berichtspflichten unterliegen. Auch Young Professionals, die allerorts händeringend gesucht werden, stellen immer öfter Fragen, die sich um die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens drehen.

Nutzen Sie die Chance!
Und hier liegt der besondere Charme des Themas: Wer auch immer im Unternehmen mit verschiedenen Fragen zum Thema Nachhaltigkeit konfrontiert wird – die Finanzabteilung, die HR- oder die Vertriebsabteilung –, es gibt eine sauber aufbereitete Faktenlage zu den ESG-relevanten Kenngrößen und Zielen (eine sogenannte „single source of truth“), die damit verschiedensten künftigen Anforderungen gerecht wird. Diese Datenbasis kann unternehmensintern von den verschiedensten Abteilungen effizient genutzt werden. 

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bietet Unternehmen die Chance, Antworten auf Fragen zu geben, die in naher Zukunft von vielen Seiten gestellt werden. Nutzen Sie die Chance und fangen Sie jetzt gleich damit an, sich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen – Sie werden es nicht bereuen! (PR)

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