KSV-Insolvenzrechtsexperte Karl-Heinz Götze © APA - Austria Presse Agentur
Gläubigerschützern sind schon länger die vielen Insolvenzen ein Anliegen, die mangels Kostendeckung erst gar nicht eröffnet werden. "Es bräuchte eine gesetzliche Lösung, um die Eröffnungen durchzuführen", fordert daher nun KSV-Insolvenzexperte Karl-Heinz Götze gegenüber der APA. Der Staat solle die Kosten vorfinanzieren und würde am Ende mehr herausholen können, als er dafür investiert. Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer äußerte sich dazu skeptisch.
Insolvenzverfahren werden dann nicht eröffnet, wenn die dafür erforderlichen 4.000 Euro nicht vorhanden sind. Im langfristigen Durchschnitt sind dies 35 bis 45 Prozent aller Firmeninsolvenzverfahren. Heuer rechnet der Kreditschutzverband KSV1870 mit etwa 6.500 Firmeninsolvenzen, von denen bei etwa 2.400 "mangels Masse" kein Verfahren eröffnet wird.
Berechnungen des KSV sehen pro Jahr etwa 800 Mio. Euro an Passiva in den nicht eröffneten Insolvenzen. Darunter sind laut Götze etwa 200 Mio. Euro, die dem Staat geschuldet werden. Zudem kämen etwa vier von fünf Gläubigeranträgen bei den derzeit nicht eröffneten Insolvenzverfahren vom Staat - also in erster Linie von Finanzamt und Gebietskrankenkassa.
Staat soll Eröffnungskosten vorfinanzieren und "profitieren"
Somit wäre es aus Sicht des KSV für alle Gläubigerinnen und Gläubiger, speziell aber für den Staat selbst von Interesse, dass Insolvenzverfahren prinzipiell eröffnet werden. Der Staat solle das für die Eröffnungen der Insolvenzverfahren notwendige Geld vorfinanzieren, so Götze. Denn am Ende würde sich ein solches Vorgehen speziell für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechnen, auch wenn gegenüber manchen Pleitefirmen jegliche Forderung zwecklos sei. Schließlich könne sich die öffentliche Hand als größte Einzelgläubigerin bei den derzeit nicht eröffneten Verfahren dank deren Eröffnung Geld zurückholen - mehr als für die Eröffnungen zu investieren sei.
"Für die Schuldner ergäbe sich eine Abschreckung und für den Staat ein gutes Geschäft", sagt Experte Götze zur APA. "Da kommt sicher mehr zurück, als in die Vorfinanzierung fließen würde."
Creditreform zweifelt Profit für Staat an
Anders sieht das Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer. Das Anliegen des KSV sei zwar grundsätzlich "vernünftig" und "unterstützenswert", er glaube aber nicht, dass der Staat von so einem Gesetz letztlich profitieren würde. Denn: Die zusätzlichen Verfahren würden für die Insolvenzgerichte einen höheren Personalaufwand bedeuten und damit der Republik erst recht Mehrkosten verursachen, argumentierte Weinhofer gegenüber APA. Außerdem handle es sich bei den meisten Insolvenzen, die nicht eröffnet werden, um Kleinst- beziehungsweise Kleinunternehmen, wo ohnehin nur mehr wenig Geld zu holen sei.
Eine Verfahrenseröffnung wird "mangels Masse" abgewiesen, wenn das zuständige Insolvenzgericht feststellt, dass die in der Pleitefirma vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Geld ist für den Insolvenzverwalter und die Abhaltung von Gläubigerversammlungen vorgesehen. Damit sind der Verlust der Gewerbeberechtigungen - das gilt drei Jahre als Gewerbeausschlussgrund - und die Löschung der juristischen Person aus dem Firmenbuch verbunden.