Die Auseinandersetzung um die Sanierung der Tiroler Luegbrücke an der Brennerautobahn (A13) zwischen der Anrainergemeinde Gries am Brenner auf der einen und der Asfinag bzw. Land und Bund auf der anderen Seite treibt neue juristische Blüten: Die Republik will für die Erneuerung der Brücke benötigte Grundstücke der Gemeinde enteignen. Für die Asfinag sei dies ein "notwendiger Schritt", nachdem eine Einigung mit der Gemeinde zuvor gescheitert war, hieß es am Freitag.

"Wir bedauern, dass trotz vielfacher Bemühungen bisher keine Einigung mit der Gemeinde Gries am Brenner gelungen ist. Aufgrund des schlechten Zustandes der Luegbrücke dürfen wir keine Zeit mehr verlieren", begründete Asfinag-Geschäftsführer Stefan Siegele den Schritt und meinte, weiter gesprächsbereit zu sein. Es sei aber "im Sinne der Verkehrs- und Versorgungssicherheit notwendig, die Umsetzung der Generalerneuerung voranzutreiben und damit die Zeit der wohl erforderlichen Einspurigkeit auf der Luegbrücke möglichst gering zu halten."

Der Straßenbetreiber stellte daher einen Antrag zur "Einräumung von Zwangsrechten" bei der Bundesstraßenbehörde. Hier kommt wiederum das Land Tirol ins Spiel. Die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht fungiert nun nämlich als zuständige Bundesstraßenbehörde. Eine gütliche Einigung scheint aber noch nicht vom Tisch zu sein: Die Abteilung habe nun "als Verhandlungsleitung insbesondere dahin zu wirken, dass ein Einverständnis zwischen den Parteien erzielt wird", sagte Abteilungsleiter Bernhard Knapp.

Zu einer mündlichen Verhandlung wurde bereits geladen. Dem Vernehmen nach soll es um rund 2,1 Hektar Fläche gehen, wobei ein Drittel davon für eine vorübergehende Nutzung vorgesehen ist. Die Asfinag muss indes für die Enteignung Entschädigungszahlungen aufbringen, die im Rahmen der Verhandlung vereinbart werden.

Der Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger - der sich stets vehement für einen Tunnel statt für die Erneuerung der Brücke ausgesprochen hatte - ärgerte sich im APA-Gespräch indes über die andauernde "Drüberfahrpolitik der Asfinag". Sollte dies durchgehen, sei er gespannt auf die "Argumentation" - immer sei es der Landeshauptmann, der letztlich entscheide. Die nun geforderten Flächen "können wir aber sicher nicht abtreten", hielt der Bürgermeister fest. Teils würden diese als Zwischenlagerplatz für den Bauhof dienen, teils handle es sich um Flächen des ehemaligen Sportplatzareals, die für eine anderweite Nutzung vorgesehen seien: "Die können wir natürlich auch nicht hergeben."

Gleichzeitig betonte Mühlsteiger, weiterhin für Gespräche offen zu sein. "Ein Kompromiss besteht aber immer darin, dass beide Seiten sich annähern", meinte er. Unverständlich sei ihm der Zeitpunkt des Enteignungsantrages, nachdem noch "gewisse Verfahren in der Schwebe" seien und nannte etwa die noch anhängige außerordentliche Revision gegen den rechtskräftigen Trassenbescheid, den das Landesverwaltungsgericht (LVwG) erst kürzlich bestätigt hatte. Eine juristische Bekämpfung des Enteignungsantrages behielt er sich vor, noch würden seine Experten aber dahingehende Möglichkeiten prüfen.

Um die Zukunft der in den 1960er-Jahren erbauten Luegbrücke hatte es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen der Wipptaler Bevölkerung, der Tiroler Landespolitik und der Asfinag bzw. dem Verkehrsministerium gegeben. Vor allem Gries am Brenner machte vehement gegen die Asfinag-Pläne einer Generalsanierung mobil.

Ab kommendem Jahr soll die Brücke laut Asfinag aus Sicherheitsgründen wahrscheinlich nur einspurig befahrbar sein. Erst im April wurde die sanierungsbedürftige Brücke einer Hauptprüfung unterzogen. Diese sollte Klarheit über die aktuelle Statik sowie den Zustand der einzelnen Brückenteile bringen. Dann wird es einen finalen Bericht geben, der Aufschlüsse über alle weiteren Maßnahmen und vor allem über den Zeitplan geben soll, hatte es seitens der Asfinag geheißen.

(APA)