Verbotene Absprachen betrafen Handel mit "Sennheiser"Kopfhörern © APA - Austria Presse Agentur

Der deutsche Kopfhörer-Hersteller Sennheiser und der Schweizer Hörgerätehersteller Sonova müssen in Österreich wegen Preisabsprachen Geldstrafen zahlen. Das Kartellgericht verurteilte Sennheiser auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu 534.000 Euro und Sonova zu 100.000 Euro. Die Geldbußen sind rechtskräftig, wie die BWB am Mittwoch mitteilte. Preisabsprachen sind in Österreich verboten, weil sie den Wettbewerb einschränken und dies zu höheren Preisen führt.

Die BWB hatte seit 2022 gegen die beiden Unternehmen ermittelt und mittels Amtshilfe des deutschen Bundeskartellamtes eine Hausdurchsuchung in Deutschland durchgeführt. Wie die Behörde erklärte, trafen Sennheiser und Sonova bei Kopfhörern der Marke "Sennheiser" vertikale Preisabsprachen mit Handelspartnern, "um die Einheitlichkeit und Stabilität der Endverkaufspreise zu fördern, den Preiswettbewerb zwischen den Handelsunternehmen zu hemmen und somit den Wettbewerb zu beschränken".

"Umfassende" Kooperation bei Strafhöhe berücksichtigt

Sennheiser und Sonova haben laut BWB "umfassend und vollständig" kooperiert, was bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt wurde. Die Unternehmen hatten nach Beginn der Ermittlungen einen Antrag auf Kronzeugenstatus eingebracht. Die BWB kann beim Kartellgericht Strafen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes beantragen.

Sonova - spezialisiert auf medizinische Hörhilfen - hatte von Sennheiser den kompletten Bereich der Kabel- und Drahtlos-Kopfhörer sowie In-Ear-Hörer für den Alltagsgebrauch, das Zubehör und die Raumklang-"Soundbars" für TV und HiFi 2021 übernommen. Die Deutschen behielten das Geschäft mit professionellen Studio- und DJ-Kopfhörern einschließlich größerer Headsets, mit Mikrofonen, mit Funksendern und -strecken sowie mit Konferenzsystemen und weiterer Veranstaltungstechnik.