Kurzarbeit wird im Tourismus stark in Anspruch genommen. Angesichts monatelang geschlossener Betriebe in der Coronakrise weisen nun Unternehmen auf Finanzierungsprobleme infolge angesammelter Urlaubstage und Kosten für Urlaubsrückstellungen hin. Das Problem sind die Kosten für die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, berichtet das Ö1-"Morgenjournal". Diese laufen auch während der Kurzarbeit weiter, die Urlaubstage müssen zur Gänze vom Unternehmen bezahlt werden.

"Wir haben hier 550 Mitarbeiter beschäftigt und dank der Kurzarbeit oder des Kurzarbeitsbeihilfen-Projektes, haben wir keinen einzigen Mitarbeiter kündigen müssen", so Hotel-Direktorin Sonja Fassl, die in der Geschäftsführung der drei Reiter-Hotels im Südburgenland ist.

Die frühere Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich, Petra Nocker-Schwarzenbacher, hat die Mitarbeiter ihres Hotels in Sankt Johann im Pongau ebenfalls mittels Kurzarbeit behalten, sagt aber, auf Dauer sei das nicht finanzierbar, weil der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter stetig steige, und zwar auch während Hotels geschlossen sind.

Die Urlaubskosten seien mittlerweile für viele Hotels in Kurzarbeit existenzgefährdend, so die Branchenkennerin. "Dieses Problem gehört dringend gelöst." Es müsse eine Lösung geben, "die den Betrieb nicht in die Insolvenz schlittern lässt, aber letztendlich auch für die Mitarbeiter eine gangbare Lösung ist", so Nocker-Schwarzenbacher.

Die Regierung wünsche sich zwar, dass der Urlaub abgebaut werde, aber damit er abgebaut werden könne, müsse diese Zeit voll bezahlt werden "und das ist natürlich eine finanzielle große Belastung". Bei ihrem Hotel Brückenwirt seien 22 Mitarbeiter in Kurzarbeit, bei denen sich inzwischen ein Urlaubsanspruch von an die 70 Wochen angehäuft habe. Das bedeute 60.000 Euro Mehrbelastung "und das ist sehr, sehr schwierig, wenn die Einnahmen nicht sprudeln".

Bei den Reiter-Wellness-Hotels im Südburgenland bekomme monatlich jeder Mitarbeiter zwei Urlaubstage dazu, so Fassl. Rechne man das bei den Betrieben und 550 Mitarbeitern hoch, spreche man bei sechseinhalb Monaten aktueller Lockdown-Zeit von mehr als 7.400 Urlaubstagen, die seit 2020 während der Schließzeiten angefallen sind. "Und das Ganze mit Euros hinterlegt, haben wir jetzt Lohn inklusive Lohnnebenkosten, eine Summe von über einer Million Euro."

Zu dem aufgebauten Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit hielt das Arbeitsministerium am Freitag fest, dass dieser "unionsrechtlich festgelegt" sei und "keine Ausnahme für Kurzarbeitszeiten" vorsehe. Grundlage der Corona-Kurzarbeit sei eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern. "Damit es zu keinem unverhältnismäßigem Aufbau von Urlaubstagen kommt, sieht diese vor, dass an sich zuerst Alturlaub abzubauen wäre, bevor man Kurzarbeit anwendet", betonte das Ministerium in einer Stellungnahme zur APA.

Weiters sei in der Sozialpartnervereinbarung geregelt, "dass auch für Urlaubstage, die in der Kurzarbeit erworben werden, 100 Prozent vom Arbeitgeber dafür zu bezahlen sind". Es stehe den Sozialpartnern frei, hier eine abweichende Vereinbarung, zum Beispiel "eine angepasste Abgeltung durch den Arbeitgeber", zu treffen.

Die Gewerkschaft vida will indes die genannten finanziellen Belastungen der Tourismusbetriebe angesichts der angehäuften Urlaubsansprüche der Mitarbeiter in der Kurzarbeit und im Lockdown mit einer "Tourismuskasse" abfangen. Die Arbeitnehmervertretung wandte sich mit diesem Anliegen eigenen Angaben von heute, Freitag, zufolge mit einem offenen Brief an Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und die Tourismussprecher der Parlamentsparteien. Das von der Gewerkschaft vorgeschlagene Modell orientiert sich an der bereits existierenden Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Die Betriebe würden damit laut vida "sofort von derzeit offenen Urlaubsansprüchen entlastet" und die Ansprüche von Beschäftigten würden "unabhängig von einem konkreten Arbeitgeber gesichert".

(APA)