Tojner fordert vom Land rund 100.000 Euro Schadenersatz © APA - Austria Presse Agentur
Der Zivilprozess zwischen Investor Michael Tojner und dem Land Burgenland ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt erneut vertagt worden. Tojner, der auch selbst befragt wurde, hatte das Land in der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö auf rund 100.000 Euro Schadenersatz geklagt. Er wirft dem Land vor, die Strafanzeige gegen ihn an Medien weitergegeben zu haben, noch bevor er selbst davon wusste.
Der Streitwert hatte sich von zunächst über 1 Mio. Euro auf zwischenzeitlich 420.000 Euro und nun 100.000 Euro reduziert, erklärte der Anwalt des Landes, Johannes Zink, gegenüber der APA. Die Weitergabe der Sachverhaltsdarstellung an Journalisten, die damit zu Beginn mehr gewusst hätten als er selbst, habe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen verursacht und seiner Reputation geschadet, gab Tojner vor Gericht an.
Nach den ersten Medienanfragen sei es das Ziel gewesen, eine Strategie zu entwickeln, wie man dagegenhalten könne. "Wir haben nicht genau gewusst, was uns vorgeworfen wird", betonte der Investor. Auch Gutachten zu den öffentlich bekannten Vorwürfen seien in Auftrag gegeben worden, um diese den Medien vorlegen zu können und die Berichterstattung abzufedern, meinte Tojner.
Auf die Frage, ob die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohnehin angefallen wären - auch ohne Weitergabe der Anzeige an die Medien -, sagte Tojner, seine Firma habe "extrem breit agieren" müssen. "Unsere gesamte PR- und Verteidigungslinie hat sich nur auf Aussagen, die vom Land Burgenland über Medien veröffentlicht wurden, gestützt.." Hätte er die Anzeige zu diesem Zeitpunkt bereits gekannt, hätte er zielgerichtet im Detail darauf reagieren können, meinte Tojner.
Der Investor betonte außerdem, dass er sich in der Causa Pannonia, Gesfö und Riedenhof weiter um eine "einvernehmliche Lösung mit dem Land" bemühe. Es geht dabei um den Vorwurf, der Investor habe dem Land bei den Deals mit den Wohnbaugenossenschaften zu wenig an Abschlagszahlungen geleistet. Der burgenländische Landesrechnungshof habe diesbezüglich schon festgestellt, dass im Verfahren vonseiten des Landes Fehler passiert seien, meinte Tojner. Er sei bereit, dieses noch einmal aufzurollen und gegebenenfalls einen höheren Betrag zu bezahlen.
Zuvor war am Mittwoch Unternehmensberater Karl-Heinz Zanon, der in der Angelegenheit für Tojners Firma tätig war, geladen. Er sprach von einem "PR-Hinterhalt". Das Land habe "augenscheinlich konzertiert und orchestriert Medienvertreter über ein Vorhaben vorinformiert, mit dem Ziel, die Deutungshoheit zu erlangen", sagte er. Die Gegenseite habe kaum Gelegenheit gehabt, gezielt darauf zu reagieren. "Wir arbeiten heute noch daran, den damals entstandenen Reputationsschaden zu reparieren."
Ebenfalls vor Gericht geladen war Rechtsanwalt Werner Dax, der in der Causa Pannonia, Gesfö und Riedenhof für das Land tätig ist. Er wurde aber nicht von seiner anwaltlichen Verschwiegenheit entbunden und berief sich daher auf sein Recht, die Aussage zu verweigern. Dasselbe tat auch PR-Berater Alfred Autischer, was der Richter aber als nicht berechtigt wertete. Ihm wurde eine Geldstrafe von 500 Euro auferlegt. Sollte seine Aussageverweigerung tatsächlich nicht berechtigt gewesen sein, wird er beim nächsten Termin erneut geladen.