COVERTHEMA
MÄRZ 2021 | NEW BUSINESS 41
hört zu den Ausführenden dieses Großprojektes
und wusste von Beginn an um
die besondere Ausgangslage, die allen
Beteiligten ein hohes Maß an Akribie,
kreativem Lösungsdenken und nicht
zuletzt Kompromissbereitschaft abverlangte.
Schließlich galt es bei diesem
Objekt, Brand- und Denkmalschutz miteinander
in Einklang zu bringen. Beide
Aspekte waren wesentliche Bestandteile
des Baugenehmigungsverfahrens.
Zum Hintergrund: Der Evangelische
Gemeinschaftsverband Siegen-Wittgenstein,
Träger der Immobilie, hat im Jahr
2016 eine Kooperation mit der Universität
Siegen angestrebt, um eine möglichst
vollständige und dauerhafte Auslastung
der Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Inzwischen ist das synergetische Projekt
erfolgreich umgesetzt. Die Hochschule,
die im Bereich der Innenstadt auf der
Suche nach neuen Austragungsorten für
ihre Lehrveranstaltungen war, hat einen
Pachtvertrag signiert und beansprucht
das Gebäude an fünf Tagen in der Woche
für Vorlesungen und Seminare. An den
Wochenenden ndet die gewohnte sakrale
Nutzung statt – sowohl im großen
Saal als auch in den weiteren Räumen,
die zum Beispiel für Gemeindearbeiten
gedacht sind.
Verschiedene Nutzungszwecke
unterliegen verschiedenen Vorgaben
Im Vorfeld der eingeleiteten Umnutzung
hatte das Objekt noch nicht der sogenannten
Versammlungsstättenverordnung
unterlegen, da diese bei einer rein
kirchlichen Nutzung nicht greift. Normalerweise
müssen für Gebäude oder
Räume ab einer Kapazität von mehr als
200 Besuchern konkrete Vorgaben eingehalten
werden, die im Wesentlichen
in der Versammlungsstättenverordnung
gesetzlich xiert sind. Man spricht in
solchen Fällen von einem großen Sonderbau.
Für Gotteshäuser gelten diese
Regularien des Bauordnungsrechts aber
nicht. Daher konnten im Gemeindehaus
Hammerhütte zuvor Gottesdienste mit
bis zu 400 Personen statt nden. Bei der
Ertüchtigung der Immobilie im Zuge
der teilweisen Umnutzung standen die
Verantwortlichen nun vor der Aufgabe,
alle notwendigen Arbeiten einzuleiten,
um die zukünftige Doppelnutzung auf
sichere Beine zu stellen. „Der Denkmalschutz
verwehrt aus gestalterischen
Gründen oftmals die Schritte, die der
Brandschutz zwingend erfordert“, verdeutlicht
Krämer die Schwierigkeiten.
Vereinbarkeit von tragfähigem Brandschutzkonzept
und Denkmalschutz
Maßgeblichen Anteil am gelungenen
Ablauf des Prozesses hatte das Siegener
Büro der BRENDEBACH INGENIEURE
GmbH. Geschäftsführer Tobias Dangendorf
stand als kompetenter Brandschutzplaner
vom ersten Tag an zur Verfügung.
„Für den Bauherrn und uns als Architekten
ist es unerlässlich, dass wir uns
Fotos: Adobe Stock/Bettina (1), BRENDEBACH INGENIEURE GmbH (2)
Historische Türen wurden mit Sicherheitsglas und Selbstschließmechanismen ausgestattet.
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