Expertin informiert über Änderungen in der Personalverrechnung. © Magnific/pressfoto

Die ARS Akademie bietet am 5. November 2026 ein kostenloses Webinar zur Personalverrechnung mit Fokus auf die To-Dos zum Jahresende an.

Zum Jahreswechsel 26/27 treffen mehrere Änderungen in der Personalverrechnung zusammen. Einige gelten bereits rückwirkend, andere treten mit 1. November 2026 in Kraft. Personalverrechnungs-Expertin Claudia Hochweis fasst in 30 Minuten zusammen, was bis zum Jahreswechsel noch umzusetzen ist und welche Neuerungen für 2027 anstehen.

Das Webinar beantwortet dazu drei Fragen: Was ist 2026 noch zu beachten? Welche Änderungen sind rückwirkend anzuwenden? Worauf sollten sich Betriebe für 2027 vorbereiten?

Die Themen im Überblick
Mehrere Änderungen gelten bereits oder greifen in wenigen Wochen. Referentin Claudia Hochweis ordnet sie im Webinar nach Dringlichkeit:
• Bereits anzuwenden: Die steuerliche Betriebsstätte durch Homeoffice gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2026. Die geänderte Schlechtwetterregelung für Metalltechniker gilt rückwirkend ab 30. Juli 2026. Die neuen Trinkgeldpauschalen sind je nach Regelung ab 1. Jänner bzw. 1. Oktober 2026 anzuwenden.
• Ab 1. November 2026: Die Regelungen zur Altersteilzeit ändern sich, und die Schlechtwetterperioden entfallen.
• Noch 2026 umzusetzen: Der Lohnzettel L 16 enthält neue Inhalte, Anpassungen und Checks sind noch in diesem Jahr nötig. Auch die Anpassungen zur Geringfügigkeit 2027 müssen noch 2026 erfolgen. Für den Entfall der Abgabenbefreiung bei der Telearbeitspauschale ist die arbeitsrechtliche Vorbereitung 2026 vorzunehmen.

Das Webinar richtet sich an drei Zielgruppen: Fachkräfte in der Personalverrechnung, Personalverantwortliche mit Abrechnungsaufgaben sowie Fachkräfte aus Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung mit Bezug zur Personalverrechnung. Die Teilnahme am 30-minütigen Webinar ist kostenlos.

Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. (red.)