BURGENLAND
Dr. Stefan Steiger, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Burgenland, gibt
Auskunft, warum sich ein E-Auto aus steuerlicher Sicht für den Unternehmer lohnt!
Die steuerlichen Vorteile von Elektroautos
Mag. Dr. Stefan Steiger, Präsident der
Landesstelle Burgenland der KSW
JUNI 2021 | BURGENLAND • NEW BUSINESS 93
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In den letzten Monaten sind die Zulassungszahlen
für Elektroautos erheblich gestiegen.
Der Anteil an E-Autos lag bereits
bei mehr als zehn Prozent. Meist liest man
von sehr teuren Elektroautos – diese machen
aber steuerlich im Regelfall keinen „Sinn“
da die Absetzbarkeit und der Vorsteuerabzug
stark eingeschränkt sind. Dieser Artikel zeigt,
welche steuerlichen Vorteile man mit Elektroautos
beispielsweise im Kleinwagenbereich
haben kann.
Herr Steiger, wie sieht es mit den Anschaffungskosten
in der Praxis aus?
Man liest ja immer, dass Elektroautos um so
viel teuer als herkömmliche Verbrenner sind.
Dazu vielleicht ein Vergleich mit einem Citroën
C4 (den es in einer Version als Verbrenner
und als E-Auto gibt): Der Citroën C4 HDI
Shine (96 KW) kostet 27.350,00 Euro, während
sein Equivalent mit Elektromotor, der
Citroën C4 Elektro Shine (100 KW), unter
Berücksichtigung von 2.000 Euro E-Auto-
Prämie und Vorsteuerabzug 28.958,33 Euro
kostet. Wie zu sehen ist, liegt die Differenz
beim Verbrenner bei nur mehr 1.608,33 Euro.
Die Investitionsprämie wurde hier nicht
berücksichtigt, da diese seit 1.3.2021 nicht
mehr neu beantragt werden kann (möglicherweise
aber wieder neu aufgelegt wird).
Kann sich der Unternehmer beim
Elektroauto die Vorsteuer zurückholen?
Bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 Euro
kann der Unternehmer die volle Vorsteuer
in Anspruch nehmen. Liegen die Anschaffungskosten
über 40.000 aber bei höchstens
80.000 Euro so kann zwar die Vorsteuer in
voller Höhe in Anspruch genommen werden
– es muss aber ein Eigenverbrauch angesetzt
werden. Bei Anschaffungskosten über 80.000
Euro besteht kein Vorsteuerabzug mehr.
Wo liegt der Unterschied bei der motorbezogenen
Versicherungssteuer?
Die jährliche motorbezogene Versicherungssteuer
beträgt für den Verbrenner 432,00 Euro,
beim E-Auto 0 Euro. Somit hätten sich die
etwas höheren Anschaffungskosten bereits
nach weniger als vier Jahren amortisiert.
Gibt es im Bereich der Abschreibung
für E-Autos Besonderheiten?
Im Bereich der Einkommensteuer gibt es für
Elektroautos mit Ausnahme der Sachbezugs-
Verordnung keine Besonderheiten. Dies
bedeutet, dass auch beim Elektroauto eine
Abschreibungsdauer von acht Jahren zu
unterstellen ist. Dies gilt auch für die Angemessenheitsgrenze
(vulgo Luxustangente).
Diese beträgt 40.000 Euro und ist inkl. Umsatzsteuer
zu betrachten (auch beim Elektroauto).
Im oben gewählten Beispiel wären
die Anschaffungskosten mit 37.150 Euro
unter der Grenze und das Auto ist daher voll
absetzbar. Würden die Anschaffungskosten
40.000 Euro überschreiten, so sind die Abschreibung,
die Zinsen sowie die Kosten für
die Kaskoversicherung sowie die Haftpflichtversicherungsprämie
anteilig zu kürzen. Es
ist daher zu beachten, dass ein Elektroauto
inkl. Umsatzsteuer bei einem Kaufpreis von
mehr als 40.000 Euro nicht mehr die „vollen“
steuerlichen Vorteile genießt.
Welche weiteren Vorteile habe ich
mit einem Elektroauto?
Da ich selber schon mehr als 50.000 km mit
verschiedenen Elektroautos in den letzten
2,5 Jahren zurückgelegt habe, sind die laufenden
Kosten (Strom, Wartung) zu vernachlässigen.
Wird beispielsweise im Unternehmen
das Auto aufgeladen und verbraucht
das Auto rund 18 kWh/100 km, so
kommt man mit einem durchschnittlichen
Strompreis von 20 Cent pro kWh (inkl. 20 %
Umsatzsteuer) auf rund 3,60 Euro auf
100 km. Dabei ist aber zu beachten, dass
die Umsatzsteuer, die im Strompreis enthalten
ist, ebenfalls zum Vorsteuerabzug
berechtigt. Weiters sollte man bedenken,
dass die Wartungskosten bei einem Elektroauto
wesentlich niedriger sind als bei
einem Verbrenner.
Wofür ist ein Elektroauto nicht geeignet?
Ganz einfach: Wenn man überwiegend auf
Langstrecke unterwegs ist (d. h. Autobahn),
ist ein Elektroauto als „Fehlkauf“ zu bezeichnen,
da einerseits die Reichweite auf der
Autobahn erheblich abnimmt und auch der
Verbrauch erheblich steigt.
Wie schaut das steueroptimale
Elektroauto aus?
Das ist relativ einfach zu beantworten. Die
Anschaffungskosten inkl. Umsatzsteuer dürfen
bei einem Neufahrzeug maximal 40.000
Euro betragen. In diesem Fall haben sie den
vollen Vorsteuerabzug und auch keine Beschränkungen
betreffend die Angemessenheitsgrenze.
Für weitere Fragen steht Ihnen der/die
Steuer beraterIn Ihres Vertrauens gerne zur
Verfügung!
www.ksw.or.at
KAMMER DER STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER