nachweisliche Erfüllung entsprechender Sicherheitsstandards
ein hohes Sicherheitsniveau über
den gesamten Produktlebenszyklus hinweg
erreicht wird.
Um diese Technik vor Missbrauch zu schützen,
tritt am 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO) in Kraft.
Aufgrund dieser Grundverordnung sollen sich
Verbraucher zukünftig keine Sorgen mehr machen
müssen, dass autonome Saugroboter private
Daten wie etwa den Grundriss der Wohnung oder
die Betriebszeiten des Geräts sammeln und an
Dritte weitergeben. Ab dem 25. Mai 2018 verpflichtet
die EU-DSGVO Hersteller smarter
Haushaltstechnologien zur Einhaltung der neuen
Datenschutzrichtlinien. „Die neuen Datenschutzregeln
sind ein wichtiger, längst überfälliger
Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in
diese Produkte zu stärken“, sagt Peter Krakau,
Produktprüfer bei TÜV Rheinland.
Sicherheitsmängel sorgen für Ernüchterung
Dass die Bequemlichkeit im Smart Home in
vielen Fällen zulasten der Sicherheit geht, zeigt
auch ein aktueller Praxistest, den der renommierte
Security-Evangelist Tony Anscombe durchgeführt
hat. Gemeinsam mit anderen Sicherheitsforschern
des europäischen IT-Security-Herstellers ESET
untersuchte er einige der aktuell beliebtesten IoTGeräte
fürs Smart Home sowie einen Sprachassistenten.
Insgesamt prüften die Experten elf Produkte
52 FACILITY-MANAGEMENT-GUIDE 2018
von sieben Anbietern, unter anderem von
Amazon, D-Link, Sonos und Nokia. Getestet
wurde auch ein Gerät, das aufgrund signifikanter
Schwachstellen nicht in den Abschlussbericht
aufgenommen wurde. Stattdessen haben die For-
Mehr als 30Millionen vernetzte Geräte
sollen sich bis zum Jahr2020 in privaten
Haushalten weltweit wiederfinden.