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16 NEW BUSINESS | APRIL 2021
Fotos: Pexels (1), Pexels/Pixabay (2)
Austausch mehr Stellenwert denn je hat, setzen wir
weiterhin auf engen Kundenkontakt über die unterschiedlichsten
Kanäle.“
Mut zum Planen: Schutzschirm für Veranstaltungen
So großartig diese Best-Practice-Beispiele klingen mögen:
Hybride und virtuelle Events eigenen sich nicht für
jedes Format. Und die Unsicherheit der Absage hängt
nach wie vor wie ein Damoklesschwert über jeder
Planung. Die gute Nachricht ist aber: Um Anreiz und
Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen
zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm
für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio.
Euro erarbeitet. Seit Ende Jänner 2021 können bei der
Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Anträge
gestellt werden. Mit dieser Förderung werden nanzielle
Nachteile aufgrund Covid-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen
oder -absagen bis zu maximal
90Prozent ausgeglichen. So sollen Anreize zur Organisation
von Veranstaltungen gesetzt und die negativen
Auswirkungen von Corona auf die Veranstaltungswirtschaft
abgefedert werden – unabhängig von Sitz
und Art des Unternehmens. „Bei Großveranstaltungen
ist eine monatelange Planungsvorlaufzeit notwendig,
dabei können kurzfristig notwendig gewordene Änderungen
der Rahmenbedingungen schnell den wirtschaftlichen
K. o. bedeuten“, so Susanne Baumann-Söllner,
Direktorin des Austria Center Vienna. „Wir begrüßen
daher den angekündigten Schutzschirm, weil er
den Veranstaltern Ausgaben ersetzt, welche nicht mehr
stornierbar sind. Dieses Modell könnte für den angeschlagenen
Kongressstandort Wien einen wichtigen
Impuls bedeuten und auch international schnell Nachahmer
nden.“ Michaela Schedlbauer-Zippusch, Geschäftsführerin
des Austria Convention Bureau, sieht
noch andere wichtige Punkte, um der Branche unter
die Arme zu greifen: „Es braucht Unterstützungen für
und das Ermöglichen von Einlasstestungen bei Veranstaltungen.
Die heimische Tagungsbranche hat bereits
im Sommer und Herbst bei einigen Beispielen gezeigt,
wie verantwortungsbewusst und professionell sichere
Veranstaltungen mit den entsprechenden Präventionskonzepten
und dem Einsatz von Schnelltests
umgesetzt werden können. Unabhängig davon ist es
essenziell, Finanzhilfen wie Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss
und Umsatzersatz für die Branche aufrechtzuerhalten,
bis das Geschäft wieder ordentlich anläuft.“
Die Daumen sind gedrückt! VM
DER SCHUTZSCHIRM FÜR VERANSTALTER IM DETAIL:
Wer kann ihn beantragen?
Veranstalter, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig
von Rechtsform, Sitz und Größe.
Was gilt als Veranstaltung?
Als Veranstaltungen gelten z.B. Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle
Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Business-to-Business- sowie
Business-to-Consumer-Veranstaltungen.
Wie ist der zeitliche Rahmen?
Anträge können ab sofort bis 15. Juni 2021 eingereicht werden. Umfasst sind
geplante Veranstaltungen, die zwischen 1. März 2021 und 31. Dezember 2022 in
Österreich stattfi nden und mindestens 15.000 Euro Einnahmen lukrieren oder
bei denen Kosten in Höhe von mindestens 15.000 Euro entstehen.
Welche Kosten sind förderbar?
Förderbar sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in
der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar,
Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse)
sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung der
Veranstaltung. Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung
angefallen sind
Wie viel wird gefördert?
Der Zuschuss erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten im
Falle einer Covid-19-bedingten Absage oder einer wesentlichen Einschränkung
der Veranstaltung. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 200.000 Euro (de minimis)
zuzüglich maximal 800.000 Euro (befristeter Rahmen).