COVERTHEMA
APRIL 2021 | NEW BUSINESS 21
Homeof ce haben. Als Grundlage für
den Arbeitsplatz zuhause dient künftig
eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unter
Einhaltung einer einmonatigen Frist
kann die Vereinbarung beiderseits aus
wichtigem Grund – etwa einer wesentlichen
Veränderung der Wohnsituation
des Arbeitnehmers oder der betrieblichen
Erfordernisse – widerrufen werden.
2. Kein Homeoffi ce im Kaffeehaus
möglich
Laut De nition liegt Arbeit im Homeof
ce dann vor, wenn ein Arbeitnehmer
Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.
Der Begriff „Wohnung“ schließt
auch eine Wohnung an einem Nebenwohnsitz
oder die Wohnung eines nahen
Angehörigen oder Lebensgefährten ein.
Alexandra Platzer, Director Tax Solutions
bei PwC Österreich, betont jedoch: „Arbeitstage,
an denen der Arbeitnehmer
teilweise auf Dienstreise ist oder in das
Büro des Arbeitgebers fährt, zählen nicht
als Homeof ce-Tage. Zudem gilt: Wird
die Arbeit in Kaffeehäusern, Bibliotheken,
Hotelzimmern oder im öffentlichen
Raum erbracht, liegt steuerrechtlich kein
Homeof ce-Tag vor.“
3. Homeoffi ce-Pauschale: Bis zu drei
Euro pro Homeoffi ce-Tag
Vollständige Homeof ce-Tage sind besonders
aus steuerlicher Sicht ausschlaggebend:
Über den Arbeitgeber besteht
für Arbeitnehmer in den Jahren 2021 bis
2023 die Möglichkeit, bis zu drei Euro
pro Homeof ce-Tag – maximal jedoch
300 Euro pro Kalenderjahr – eine nicht
steuerbare Homeoffice-Pauschale zu
erhalten. Wird die Pauschale nicht ausgeschöpft,
können Arbeitnehmer die
Differenz als Werbungskosten in den
Arbeitnehmerveranlagungen 2021 bis
2023 geltend machen. „Grundsätzlich
ist der Arbeitgeber bereits für 2021 verp
ichtet die Homeof ce-Tage am Lohnkonto
und Jahreslohnzettel (L16) anzudrucken.
Wenn Homeof ce vereinbart
wurde, muss daher auch geklärt werden,
wie diese Tage aufgezeichnet und die
bereits zu Beginn des Jahres geleisteten
Tage dokumentiert werden können“, rät
Platzer.
4. Werbungskosten für ergonomisch
geeignetes Mobiliar
Bislang waren Ausgaben für Einrichtungsgegenstände
nur dann abzugsfähig,
wenn ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer
vorlag. Mit der Neuregelung
kann – auch ohne Vorliegen eines anerkannten
Arbeitszimmers – ergonomisch
geeignetes Mobiliar am Homeoffice-
Arbeitsplatz mit bis zu 300 Euro pro Jahr
geltend gemacht werden. Voraussetzung
hierfür sind mindestens 26 geleistete
Homeof ce-Tage im Kalenderjahr. „Auch
für die Veranlagung 2020 können noch
bis zu 150 Euro an Werbungskosten abgesetzt
werden. Wenn ein Einkommens-
Fotos: Chait Goli/Pexels (2), PwC Österreich
Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind auch im Homeoffi ce einzuhalten.
Enge Defi nition von „Home“
»Wird die Arbeit in Kaffeehäusern, Bibliotheken,
Hotelzimmern oder im öffentlichen Raum erbracht,
liegt steuerrechtlich kein Homeoffice-Tag vor.«
Alexandra Platzer, PwC Österreich
2
3