COVERTHEMA
Achtung: Das Arbeiten in Kaffeehäusern oder im öffentlichen Raum gilt steuerrechtlich nicht als Homeoffi ce-Tag.
steuerbescheid 2020 schon vorhanden
ist, ist auch eine nachträgliche Berücksichtigung
möglich. Arbeitnehmer sollten
allfällige Anschaffungen von ergonomischen
Büromöbeln zudem belegmäßig
nachweisen können“, rät Platzer.
5. Digitale Arbeitsmittel müssen zur
Verfügung gestellt werden
Das Homeof ce-Gesetz stellt klar, dass
22 NEW BUSINESS | APRIL 2021
Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern grundsätzlich
die für das regelmäßige Arbeiten
im Homeof ce erforderlichen digitalen
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
müssen. Darunter sind sowohl ITHardware
als auch die benötigte Datenverbindung
zu verstehen. „Die Verp ichtung
soll nicht bestehen, wenn die
Ausübung von Homeof ce nur einmalig
erfolgt ist, ohne dass weitere Einsätze
im Homeof ce beabsichtigt wären. Einzelvertraglich
oder im Rahmen einer
Betriebsvereinbarung kann zudem auch
die Verwendung von mitarbeitereigenen
digitalen Arbeitsmitteln vereinbart werden.
Hier hat der Arbeitgeber jedoch
eine angemessene (Pauschal-)Abgeltung
zu leisten“, so Ursula Roberts, Partner
und Leader Arbeitsrecht bei PwC Legal
in Österreich.
6. Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind
einzuhalten
Sämtliche allgemeinen Bestimmungen
über Arbeitszeit und Arbeitsruhe sowie
individuelle vertragliche Arbeitszeit-
Vereinbarungen sind auch bei der Arbeit
im Homeoffice anzuwenden. So gilt
schon jetzt eine Beschäftigung eines
Arbeitnehmers „in seiner eigenen Wohnung“
als Arbeitszeit. Wie auch bisher
kann bei der Arbeitszeiterfassung bei
überwiegender Tätigkeit im Homeof ce
eine Saldenaufzeichnung – anstelle der
genauen Erfassung des Beginns und
Laptop & Co vom Arbeitgeber
»Das Homeoffice-Gesetz stellt klar, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern
grundsätzlich die für das regelmäßige Arbeiten
im Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung
stellen müssen. Darunter sind sowohl IT-Hardware als
auch die benötigte Datenverbindung zu verstehen.«
Ursula Roberts, PwC Österreich
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