Unternehmen verspricht. Das elektronische Fahrtenbuch
funktioniert konform nach LStR 266, ArbVG und der DSGVO
– also nach österreichischem Steuer-, Arbeitsrechts- und
EU-Datenschutz-Gesetz. Gemeinsam mit dem GPS-Ortungsgerät
im Auto ergebe dies das „Finanzamttaugliche
Fahrtenbuch“. Von Hand geführte (ungenaue und fehleranfällige,
oftmals nicht ganz gesetzeskonforme) Papier-
Fahrtenbücher im Fahrzeugpool einer Firma seien damit
endgültig passé. Infostars hat sich auf die Entwicklung der
verschiedensten GPS-Lösungen, die speziell im Fuhrparkmanagement
von Unternehmen zum Einsatz kommen,
spezialisiert. Von modernsten Ortungsgeräten für Autos
über Diebstahlschutz und Alarmanlagen bis hin zur automatischen
Tankauswertung oder dem elektronischen Auslesen
von Tachographen – eigenständige, innovative und
auf spezielle Bedürfnisse der Kundschaft ausgerichtete
Systeme seien ein Markenzeichen der „Döblinger GPSSchmiede“.
„Neues erforschen und Bestehendes verbessern“
ist dementsprechend einer der Grundsätze von Firmengründer
und Infostars-Geschäftsführer Robert Tarbuk: „Ich
bin mit am Markt vorhandenen Produkten oft nicht zufrieden
und suche nach kreativen Weiterentwicklungen.“
In die Infostars-Produkte wie das elektronische Fahrtenbuch
für das Finanzamt ieße nicht nur praktisches Know-how
aus dem Transportwesen, dem Vermietergewerbe oder dem
Controlling ein, sondern auch juristisches Wissen. „Wir
bieten überall rechtlich ganz korrekte Lösungen an“, unterstreicht
Tarbuk, selbst studierter Jurist. „Damit sind unsere
Kunden stets auf der absolut sicheren Seite.“
FEINHEITEN IN DEN LÖSUNGEN INTEGRIEREN
Anders als Konkurrenzprodukte sei das Infostars-Fahrtenbuch
speziell für das österreichische Steuerrecht konzipiert
und inkludiere alle Feinheiten und Details, die für eine
„wasserdichte“ Buchführung notwendig seien, etwa die
Trennung von Privat- und Dienstfahrten. „Unsere Grundidee
für das Finanzamts-Fahrtenbuch ist, dass alles so weit wie
möglich vollautomatisch abläuft, der Fahrer fast nichts mehr
selbst tun muss“, erläutert Tarbuk. Eingabefehler würden
so verhindert. Dank GPS-Tracker im Auto werde jede Fahrstrecke
exakt aufgezeichnet. Der für Mitarbeiter wichtige
Schutz, die Trennung zwischen Dienst- und Privatfahrt, sei
zu 100 Prozent garantiert.
Das System sei in jedem Fahrzeug einsetzbar – egal ob PKW,
LKW, Kranfahrzeug oder Bagger und ob mit x eingebauten
oder einfach angesteckten GPS-Sendern. Fahr- und Spurdaten
würden via Mobilfunknetz an einen sicheren Datenserver
übermittelt, dort gespeichert und aufbereitet. Datum
der Dienstreise, Start- und Zielpunkte, Fahrtzweck und
gefahrene Kilometer würden ebenfalls aufgezeichnet. Die
Daten könnten manuell nachbearbeitet und ergänzt werden.
Damit sei der Nachweis für Fahrtkostenansprüche des
Mitarbeiters ebenso wie der genaue Nachweis für das Finanzamt
gewährleistet.