COVERTHEMA
JULI/AUGUST 2018 | NEW BUSINESS 31
zu machen und daraus zu lernen. Obwohl
die Blockchain-Technologie noch
in den Kinderschuhen steckt, gibt es
bereits viele spannende Use Cases und
Anwendungen – auch in Österreich.
Jetzt ist die Zeit, innovative Pilotprojekte
zu starten, um in Zukunft einen
Wettbewerbsvorteil zu haben“, appelliert
Rainer Will an die heimischen
Handelsunternehmen, sich noch intensiver
mit der Blockchain-Technologie
zu beschäftigen.
„Um das volle Potenzial der Blockchain
und möglicher Folgetechnologien, die
wie Hashgraph oder IOTA ohne Verkettung
von Blöcken funktionieren,
ausschöpfen zu können, braucht es für
Unternehmen vor allem Steuer- und
Rechtssicherheit“, meint Will. Der Handelsverband
fordert daher sogenannte
„regulatory sandboxes“, um helle Köpfe
junger Start-up-Unternehmen auch
für die Umsetzung im Lande zu halten.
Nur so kann auch die Volkswirtschaft
von Erfolgen pro tieren und sich auch
in diesem Zukunftsbereich als Front
Runner positionieren. VM
INFO-BOX
Was sind Smart Contracts?
Wichtiges Anwendungsfeld der Blockchain sind sogenannte Smart Contracts. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Verträge in Textform.
Sie können diese aber in Zukunft ersetzen, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt werden. Über eine Software wird
eine beliebige Transaktion automatisch unter der Voraussetzung abgewickelt, dass alle beteiligten Parteien die zuvor niedergelegten Konditionen
erfüllt haben. Vorzugsweise kann die Software selbst überprüfen, ob die Parteien ihre Leistungen erbracht haben.
Ein Smart Contract ist weniger ein Vertrag im zivilrechtlichen Sinne, sondern vielmehr ein Stück Software, das eine bestimmte rechtlich relevante
Aktivität kontrolliert und/oder dokumentiert oder sogar bewirken kann, sofern die vorgegebenen Voraussetzungen vorliegen. Diese
Technologie wird daher häufi g auch mit einem Warenautomaten verglichen, bei dem sich der Vertragsschluss ebenfalls aus äußeren Umständen
ergibt und dessen Ausführung allein über die Mechanik gesteuert wird. Diese Kommunikationsweise ist in allen Anwendungskonstellationen
des Wirtschafts- und Rechtsverkehrs denkbar. Beispielsweise können in „Smart Homes“ intelligente Kühlschränke verbrauchte Lebensmittel
automatisch nachbestellen (B2C). Auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) sind im Zuge von Industrie 4.0 vergleichbare
Rechtsgeschäfte denkbar. Und auch im rein privatrechtlichen Bereich (C2C) ließe sich beispielsweise regeln, dass sich eine smarte Tür erst
öffnen lässt, sobald der vereinbarte Mietzins auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. (Quelle: PWC Deutschland)
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