Nach dem Höhenflug droht der Ärger mit dem
Finanzamt
Lag der Kurs des Bitcoin zu Beginn des Jahres
2017 noch bei 1.000 US-Dollar, kratzte er am
Jahresende die 20.000-Dollar-Marke. Trotz einiger
Kursschwankungen dürften viele Anleger also
satte Gewinne erzielt haben. Nun folgt aber auch
die Erklärung der Gewinne gegenüber dem
Finanzamt. Gewinne aus dem Handel mit
Krypto währungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer,
sondern der Einkommensteuer,
erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Hier dürften für viele Anleger die Probleme
beginnen. Denn die Ermittlung der
2018 IT- & TELEKOMMUNIKATIONS-GUIDE 145