Gewinne ist schwierig und für den Laien kaum zu
bewältigen. Werden dem Finanzamt im Rahmen
der Einkommensteuererklärung aber falsche Zahlen
übermittelt, kommt schnell der Verdacht einer
Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit mit
unangenehmen Folgen für den Steuerpflichtigen
auf.
Gewinne, die 2017 durch den Kauf und Verkauf
von Bitcoins und anderen Kryptowährungen
erzielt wurden, unterliegen der Steuerpflicht. Erst
nach einjähriger Haltedauer sind die Gewinne
steuerfrei. Für die Anleger heißt das, dass sie nun
ihre Gewinne durch den Handel mit Bitcoins
detailliert erfassen und gegenüber dem zuständigen
Finanzamt offenlegen müssen. Wer dies
unterlässt, kann sich, ob bewusst oder ungewollt,
steuerrechtlich strafbar machen.
Für die meisten Bitcoin-Anleger dürfte dies eine
Mammutaufgabe sein, da es sich um ungeheure
Datenmengen handelt. Ihnen sollte aber klar sein,
dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Steuerhinterziehung
INFO-BOX
OeNB warnt vor Risiken
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sieht Bitcoins in Österreich als ein Nischenphänomen. Bitcoins
seien laut ihr keine Währung, sondern ein Spekulationsobjekt und unterliegen keiner Aufsicht. Wie andere
Notenbanken und Finanzmarktaufseher warnt die OeNB vor den damit verbundenen sehr großen Risiken.
Bitcoin startete 2009 als privates Projekt für eine virtuelle Währung und ein Zahlungsverkehrssystem, um
bestehenden Systemen Konkurrenz zu machen. Der Betrieb beruht auf dezentraler Verwaltung durch Freiwillige,
Plattform zum Austausch kryptografischer Schlüssel. Der Bitcoin kann aufgrund seiner Merkmale (strikte
Mengenbegrenzung, keine stabilisierende Zentralinstanz) zentrale Geldeigenschaften nicht erfüllen. Seine
Verwendung als Zahlungsverkehrsnetzwerk setzt die Nutzerinnen und Nutzer beträchtlichen Risiken aus: So ist
der Wert von Bitcoins in offizieller Währung starken Schwankungen ausgesetzt. Dienstleistungsunternehmen,
die Funktionen wie elektronische Geldbörsen, Umtausch in andere Währungen etc. anbieten, unterliegen derzeit
technischen Plattformen nicht garantiert, und es kam im Zusammenhang mit Bitcoins in der Vergangenheit
wiederholt zu Unregelmäßigkeiten, Diebstahl oder Insolvenz. Bitcoins werden bislang weder vom E-Geld-Gesetz
noch vom Zahlungsdienstegesetz erfasst.
146 basierend auf einer Software zur Regelung der Interaktionen. Es handelt sich dabei um eine technische
in der Regel nicht oder nur ansatzweise einer Regulierung oder Aufsicht. Folglich ist die Sicherheit der
IT- & TELEKOMMUNIKATIONS-GUIDE 2018
oder Steuerverkürzung wird schon
lange nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt,
sondern kann drastisch sanktioniert werden. Neben
Geldstrafen können Freiheitsstrafen drohen.
Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen,
können sich Anleger, die in Bitcoins und
andere digitale Währungen investiert haben, an
im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente
Rechtsanwälte wenden, die über das notwendige
Know-how verfügen, die steuerpflichtigen Gewinne
exakt zu vermitteln. Ansonsten kann auf den
Höhenflug des Bitcoin ganz schnell der Ärger mit
dem Finanzamt folgen.