einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde
für Datenschutz die Vorlage des Verfahrensverzeichnisses
jederzeit möglich. Darüber hinaus
gewährleistet ein solches Verzeichnis Transparenz
und Qualität – auch gegenüber Dritten. Hinzu
kommt: Die EU-DSGVO schließt Backdoor-
Lösungen rigoros aus. Damit verschafft sie europäischen
Unternehmen einen Vorteil gegenüber
2018 IT- & TELEKOMMUNIKATIONS-GUIDE 45
dem globalen Wettbewerb“, so Kögel.
Zentrales Thema: Sicherheit der
Datenverarbeitung
Ein wesentlicher Aspekt der EU-DSGVO ist die
Sicherheit der Datenverarbeitung. „Um Integrität
und Vertraulichkeit zu gewährleisten, müssen
Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten technische und organisatorische
Maßnahmen ergreifen, die einen Schutz vor
unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung der
Daten, vor deren Verlust sowie deren unbeabsichtigten
Zerstörung oder Schädigung sicherstellen“,
erklärt Kögel. Die Wahl der konkreten Technologien
und Maßnahmen solle dabei gemäß der
Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für
die Rechte der Betroffenen abgewogen werden.
Die neuen Prinzipien stellen Unternehmen vor
konkrete Herausforderungen. Sie müssen Maßnahmen
ergreifen, die die Vertraulichkeit, Integrität