Besonders ausgeprägt ist dieses vermeintliche
Sicherheitsgefühl in Tourismus und Gastronomie
sowie bei Consultern. Angst habe man allenfalls
vor Datenverlusten und den Kosten für deren
Wiederherstellung.
Nur jeder zehnte Kleinunternehmer fürchtet
dementsprechend eine Bestrafung wegen eines
Verstoßes gegen die Datenschutzgesetzgebung.
Von der kommenden Datenschutzgrundverordnung,
die Strafen bis zu 20 Millionen Euro vorsieht,
haben 59 Prozent noch überhaupt nichts
gehört. Von den Übrigen meinen viele, dass sie
das nichts anginge, so die Allianz-Umfrage.
Von der Verordnung sind jedoch ausnahmslos alle
Firmen betroffen, die in irgendeiner Weise
per sonenbezogene Daten erfassen oder verarbeiten
– vom Geburtsdatum bis zur Adresse, vom
Autokennzeichen bis zur Kontonummer. „Auch
bei kleinen Gewerbetreibenden, wo man das
vielleicht auf den ersten Blick nicht erwarten
würde, ist Datenschutz wichtig“, erklärt Xaver
Wölfl, und er gibt Beispiele aus der Praxis: „Speichert
der Schneider den Taillenumfang seiner
Kunden oder der Friseur die Häufigkeit der Kundenbesuche,
erlaubt das Rückschlüsse auf diese
Personen.“
2018 IT- & TELEKOMMUNIKATIONS-GUIDE 55