Im Gegensatz zu herkömmlichen Automaten
sollen autonome Systeme den Nutzern
nicht nur langweilige, schwierige
oder gefährliche Aufgaben abnehmen,
sondern auch in der Lage sein, in Alltagssituationen
die „richtigen“ Entscheidungen
zu treffen.
2017/18 INDUSTRIE-GUIDE 141
Grenzen setzen würden. Die Juristin Christiane
Wendehorst von der Universität Wien ergänzte,
dass im derzeit geltenden Recht Maschinen selbst
dann keine Rechtspersönlichkeit zukomme, wenn
sie mit fortgeschrittener künstlicher Intelligenz
ausgestattet sind. „Sie sind daher auch nicht
Adressaten rechtlicher Regelungen und können
weder ‚dürfen‘ noch ‚nicht dürfen‘“, so Wendehorst.
Regelungsadressaten seien vielmehr die
Menschen oder juristischen Personen, die Maschinen
herstellen, verkaufen und nutzen. Wie Nida-
Rümelin hielt auch sie eine Entwicklung hin zur
„e-person“ für nicht wünschenswert – eine Meinung,
die das Publikum nicht zur Gänze teilte.
Fazit
Auch wenn intelligente Maschinen oder selbstlernende
Algorithmen bereits einen wichtigen Platz
in unserem Leben eingenommen haben und diesen
sicher auch noch weiter ausbauen werden,
sind es immer noch wir Menschen, die ihren
Einflussbereich definieren. Zwar verlangen autonome
Systeme dem Menschen deutlich weniger
Aufmerksamkeit und Beteiligung ab, doch die
eigentlichen Potenziale entstehen einzig und allein
durch die Interaktion zwischen Mensch und
Maschine sowie durch unsere Bereitschaft, die
gewohnten Strukturen für neue Arbeitsweisen,
Geschwindigkeiten und Prozesse zu öffnen.