für rezeptfreie Medikamente, um die es hier ja
geht. Rezeptpflichtige Arzneimittel darf man
sowieso nicht versenden. Rezeptfreie Medikamente
haben genauso Wechselwirkungen mit
verschiedenen Therapien. Genau darum geht
es. Ein Online-Shop kann niemals den Besuch
in einer Apotheke ersetzen, das ist meine Einstellung.
Aber man kann genauso eine telefonische
Beratung anbieten. Bei uns geht im Gegensatz
zu den Großen jede Bestellung durch die
Hände von Fachpersonen, entweder Pharmazeuten,
Apotheker oder Pharmazeutisch-kaufmännische
Assistenten, die auch sonst in einer
Apotheke arbeiten, und wir sind persönlich für
Fragen und Beratungen erreichbar. So kann
man seinen Kunden eine gewisse Sicherheit
geben. Heutzutage fragt jeder Dr. Google, weiß
dann natürlich sofort, welche Krankheit er hat,
und nach der Selbstdiagnose macht er die
Selbsttherapie und bestellt sich die Medikamente.
Aber so einfach ist es leider nicht. Selbst die
vermeintlich „einfachsten“ Medikamente wie
zum Beispiel Kopfschmerztabletten haben einige
Wechselwirkungen, auf die man aufpassen
130 IT- & DIGITALISIERUNGS-GUIDE 2021
muss. Beratung ist in diesem Bereich ganz
wesentlich. Wenn man sich ein Auto oder eine
Waschmaschine kauft, geht man in mehrere
Geschäfte und holt Informationen ein, aber bei
Medikamenten schluckt man einfach, was
einem verschrieben wird und fragt nicht nach.
Das finde ich komisch.
WIE SIEHT ES MIT REGELN UND
GESETZEN AUS?
Uns werden im Vergleich zu den ausländischen
Mitanbietern sehr starke Werbebeschränkungen
auferlegt. Um trotzdem auf dem Markt zu bleiben
haben wir uns spezialisiert, vor allem auf die
Sicherheit beim Einkauf, gewisse Nischenprodukte
wie Phytopharmaka sowie auf die Regionalität
und damit verbunden die Wertschöpfung
in Österreich. Damit das Geld nicht ins
Ausland wandert, sondern in Österreich bleibt.
Die Millionen-Umsätze in unserem Bereich
wandern zum Großteil ins Ausland. Das sind
viele Arbeitsplätze und viele Steuern und das ist
eigentlich nicht notwendig.
EINER ÖSTERREICHISCHEN APOTHEKE WERDEN
HINDERNISSE IN DEN WEG GELEGT UND
EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN MACHT
EINEN WEBSHOP MIT DEM LÄNDERKÜRZEL
.AT UND DARF FÜR ALLES WERBEN?
Genau. Ein niederländisches, deutsches oder
litauisches Unternehmen zum Beispiel kann
auch in Österreich werben, denn es unterliegt
dann eben den niederländischen, deutschen
oder litauischen Gesetzen und wir unterliegen
den strengen österreichischen Gesetzen. Durch
die EU ist das erlaubt, weil immer nur das nationale
Gesetz zählt. Das ist kein fairer Wettbewerb.
Wir dürfen nicht einmal wirklich dafür
werben, dass es uns gibt. Die Apothekerkammer
hat das verschlafen, lenkt erst jetzt langsam ein
bisschen ein und hat erkannt, dass dadurch viel
ins Ausland wandert. Das ist zwar sehr spät,
aber besser spät als nie.
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