DIE FREIE ROUTER-WAHL
Die Entscheidung, ob Internetnutzer in Österreich ihr Endgerät selbst
wählen können, wurde im neuen Telekommunikationsgesetz an die RTR
übertragen. Nun liegt es an ihr, ob Private und Unternehmen den Router
einsetzen können, der am besten zu ihren Bedürfnissen passt.
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Am 1. November 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Bis
dato hatten weitgehend noch gesetzliche Vorgaben aus dem Jahr 2003 gegolten. „Nach
mehr als 20 Novellen war eine vollständige Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens
auch schon längst fällig, vor allem wenn man bedenkt, was sich auf dem Gebiet der
Kommunikationsmärkte sowohl technisch als auch bei den Produkten getan hat“, erklärt
Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-
GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Laut RTR war die Hauptintention für die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes
die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. „Der österreichische
Gesetzgeber geht aber sogar noch weiter! Er setzt im TKG 2021 besondere
Akzente, vor allem im Bereich der Netzsicherheit, der Nutzung fremder Infrastruktur
und des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Steinmaurer.
GRUND FÜR OPTIMISMUS
Viele der neu durch das TKG 2021 hinzukommenden Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich
der RTR. „Zwar bedeuten die neuen Zuständigkeiten auch große
Herausforderungen und Verantwortung für mein Team und mich, gleichzeitig freue ich
mich über diesen Aufgabenzuwachs für den Fachbereich Telekommunikation und Post
der RTR sehr, weil der Gesetzgeber damit auch sein Vertrauen in die Leistungsfähigkeit
der RTR zum Ausdruck bringt“, freut sich Steinmaurer über die Regelungen im neuen
Telekommunikationsgesetz.
Derartige Aussagen geben Hoffnung, dass die Router-Freiheit bald auch in Österreich
Einzug erhält. Während private Endnutzer oder Unternehmen in Ländern wie Deutschland,
Italien und Finnland teils schon seit Langem – und seit Kurzem auch in den Niederlanden
– selbst entscheiden können, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss
nutzen, ist man in Österreich immer noch auf das Wohlwollen seines Internetanbieters
168 IT- & DIGITALISIERUNGS-GUIDE 2022