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kosten und mehr Stromverbrauch – und es stehen
einem so auch nicht alle Funktionen des
eigenen Routers zur Verfügung. Das ist definitiv
keine Router-Freiheit“, stellt Schiefer klar.
NIEMAND WIRD GEZWUNGEN
Hinzu kommt, dass ohne Wettbewerb zwischen
den Geräteherstellern auch kein Innovationsdruck
entsteht. Das Argument mancher Provider,
dass es für manche Endnutzer das Beste sei,
wenn sie ein „Rundum-sorglos-Paket“ bekämen,
lässt Schiefer ebenfalls nicht gelten. „Eine
freie Wahl des Endgeräts bedeutet schließlich
nur, dass die Nutzer, die es wollen, ein eigenes
Endgerät nutzen können. Alle anderen können
weiterhin die Komplettpakete der Anbieter nutzen,
wenn sie dies bevorzugen“, so Schiefer. Wie
eine repräsentative Umfrage des FRITZ!Box-
Herstellers AVM zeigt, wäre es allerdings zwei
von drei Verbrauchern in Österreich (62 %)
„wichtig“ oder sogar „sehr wichtig“, dass ihr
Internetanbieter kein Gerät mehr verbindlich
vorschreiben kann.
„Das Ganze erinnert mich an die Diskussion
vor 40 Jahren, als sich die Post dagegen wehrte,
dass Kunden eigene Modems an die Analog-
und ISDN-Leitungen anschalten durften“, sagt
Wolfgang Krob, Spezialist für Systemische
EDV-Betreuung. „Nun werden wieder dieselben
und längst widerlegten Argumente hervorgeholt,
wenn die Betreiber behaupten, dass man
nur mit ihren vorgeschriebenen Endgeräten
eine hohe Dienstequalität garantieren könne.
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Fakt ist jedoch, dass das damalige Verhalten der
Post als Monopolist Fortschritt und Innovationen
in Österreich über viele Jahre hinweg
verhindert hat“, erinnert sich Krob.
WIDERSTAND DER PROVIDER BRÖCKELT
Mittlerweile scheint es so, als würde der Widerstand
der Provider gegen eine echte Router-
Freiheit bröckeln. Beispielsweise ließ A1-CTO
Alexander Stock im Rahmen einer Veranstaltung
der Digital Society Mitte letzten Jahres
durchblicken, dass man sich durchaus vorstellen
könne, den Anschluss von Fremdgeräten zu
ermöglichen, wenn denn klargestellt sei, dass
man als Anbieter in diesem Fall nicht den Service
für das Endgerät übernehmen müsse.
Bringt ein Kunde sein eigenes Gerät mit, ist eine
derartige Regelung mehr als verständlich – und
so wird es auch in allen Ländern praktiziert,
in denen die freie Endgerätewahl
bereits umgesetzt wurde. Bei Hardware-
Fragen wenden sich die Nutzer hier
direkt an die Geräthersteller, wie es
auch bei Smartphones üblich ist. Die
Hotlines und Serviceteams der Anbieter
würden mit der Einführung der
Router-Freiheit in Österreich also sogar
eher entlastet, da sie weniger Anfragen
erhalten würden, als es derzeit der Fall ist.
Nachdem nun auch die niederländische Verbraucher
und Marktaufsichtsbehörde ACM
(Autoriteit Consument & Markt) in einer neuen
Regulierung den Netzabschlusspunkt als „passiv“
festgelegt hat, können alle Internetnutzer in
den Niederlanden seit Ende Jänner 2022 selbst
die Wahl treffen, welches Endgerät sie einsetzen
wollen – unabhängig von der Anschlussart.
Die Entscheidung, ob dies auch bald in Österreich
möglich ist, liegt nun bei der RTR. Diese
hat mit dem neuen Gesetz die Befugnis, eine
entsprechende Verordnung zu erlassen, die klarstellt,
dass der Netzabschlusspunkt an der
„Anschlussdose an der Wand“ liegt.
„Eine freie Wahl des Endgeräts
bedeutet schließlich nur, dass die
Nutzer, die es wollen, ein eigenes
Endgerät nutzen können.“
Harald Schiefer,
Leitung Einkauf und Vertrieb RedZac